Planungsdokumente: Außenbereichssatzung "Grönwohlder Straße"

Textliche Festsetzungen

§ 4 Planungsrechtliche Festsetzungen

  1. Innerhalb des Geltungsbereiches sind Wohngebäude, landwirtschaftliche Nutzungen und kleinere nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.
  2. Je Baugrundstück ist maximal ein Hauptgebäude mit 2 Wohneinheiten innerhalb des Baufeldes zulässig.
  3. Das Maß der baulichen Nutzung ist auf maximal ein Vollgeschoss begrenzt und hat sich in der überbauten Fläche entsprechend des Einfügegebotes an der bestehenden Wohnbebauung zu orientieren.
  4. Zulässig sind nur Einzelhäuser in offener Bauweise.

§ 5 Inkrafttreten

Die Außenbereichssatzung „Grönwohlder Straße“ der Gemeinde Lütjensee tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Lütjensee Unterschrift / Siegel

Datum……………… - Bürgermeister -