Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

Textliche Festsetzungen

8. Gestalterische Festsetzungen (§ 84 LBO)

8.1 Gestaltung baulicher Anlagen

Die Gestaltung der Fassaden ist zulässig in Weiß bis Sandfarben sowie in Rot bis Rotbraun als Klinker, Putz-, oder Ziegelfassade.

Ebenfalls sind Fassaden aus einer Holz- oder Steinfassade in den oben genannten Farbtönen und Naturfarben.

8.2 Gestaltung der Dächer

Für Gebäude mit einer Gebäudehöhe von 7,50 m und mehr beträgt die zulässige Dachneigung mindestens 30°.