Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

Textliche Festsetzungen

5. Höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten

In den Teilgebieten 4, 10, 11, 13 gilt keine Begrenzung der Wohneinheiten. In den anderen Teilgebieten des Bebauungsplanes sind je Einzelhaus maximal zwei Wohneinheiten und je Doppelhaushälfte maximal eine Wohneinheit zulässig.

6. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

Im gesamten Geltungsbereich, sind je Wohneinheit mindestens 2 Stellplätze innerhalb der Grundstücksfläche vorzuhalten. Je Doppelhaushälfte ist je Wohneinheit mindestens 1 Stellplatz innerhalb der Grundstücksfläche vorzuhalten.

7. Von Bebauung freizuhaltende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)

Nicht überbaute Grundstücksflächen, mit Ausnahme von Wegen, Zufahrten und Terrassen sind in wassergebundener Weise als Grünflächen anzulegen.