Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3. Verfahrensschritte

Im Rahmen der Bauleitplanung sind bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt worden:
Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lütjensee07.12.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB 22.01. – 01.02.2019
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)31.01. – 08.03.2019
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss05.11.2019
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)12.12.2019 - 31.01.2020
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)12.12.2019 - 31.01.2020
Satzungsbeschlussausstehend

3. Siedlungsentwicklungspotenzial

Im Frühjahr 2018 wurde eine Potenzialanalyse zur Siedlungsentwicklung der Gemeinde Lütjensee durchgeführt. Ziel dieser Analyse war es, die Potenzialflächen für eine Innenentwicklung sowie eine Siedlungserweiterung im Gemeindegebiet zu identifizieren und diese anhand planungsrechtlicher und städtebaulicher Kriterien zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dienen als Handlungsgrundlage für eine Strategie zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Lütjensee.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass im Innenbereich der Gemeinde nicht ausreichend Potenzialflächen vorhanden sind, um den durch die Landesplanung eingeräumten Entwicklungsrahmen von 129 Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 auszuschöpfen. Dem geringen Potenzial steht ein Bedarf gegenüber, der den landesplanerisch eingeräumten Entwicklungsrahmen in den kommenden Jahren voraussichtlich übertreffen wird.

Die Gemeinde Lütjensee nimmt den Siedlungsbereich um den Kuckucksberg mit den großzügigen Grundstücken trotz fehlender Potenzialflächen im Innenbereich von einer zukünftigen Nachverdichtung aus. Auch bei hohem Siedlungsdruck bleibt das Gebot der städtebaulich verträglichen Entwicklung von Gebieten maßgebend. Im Geltungsbereich der vorliegenden Planung bietet sich ein solches Potenzial nur sehr begrenzt. Die wenigen Möglichkeiten wurden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt.

4. Plangebiet