Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

Textliche Festsetzungen

1. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)

1.1 Zulässige Grundfläche (§ 16 (2) Nr. 1 BauNVO)

Die zulässige Grundflächenzahl darf eine Größe von 300 m² je Baugrundstück nicht überschreiten.

1.2 Anzahl der Vollgeschosse (§ 16 (2) Nr. 3 BauNVO)

Im gesamten Plangebiet sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig.