Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9. Kosten

Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Gemeinde Lütjensee. Weitere Kosten entstehen durch die vorliegende Planung nicht.

10. UMWELTBERICHT

Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee.

10.1. Einleitung / Vorbemerkung

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 31.01. bis 08.03.2019. Dabei wurde über die Aufhebung und Neuaufstellung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee unterrichtet, um den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abzustimmen. Die daraus hervorgegangenen Hinweise und Anregungen wurden bei der Erstellung der Planungsunterlagen weitgehend berücksichtigt.

Bei der Erarbeitung des Umweltberichtes zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee werden die Aussagen und Vorgaben folgender Pläne berücksichtigt:

Landschaftsplan Lütjensee (BIELFELDT + BERG, 2000):

Der Landschaftsplan stellt im Bereich des B-Planes überwiegend Wohnbebauung dar, im Westen eine Parkanlage.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum 3 (MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT, NATUR UND DIGITALISIERUNG, 2020):

Im Landschaftsrahmenplan wird das Plangebiet innerhalb eines großflächig ausgewiesenen Trinkwassergewinnungsgebietes ausgewiesen (Hauptkarte 1). Südwestlich und nordöstlich liegen befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches und der Ortslage von Lütjensee Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems.

Hauptkarte 2 zeigt, dass sich Lütjensees -bis auf die Ortslage einschließlich des Plangebietes- innerhalb eines weitläufigen Landschaftsschutzgebietes gemäß § 26 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG befindet, das gleichzeitig als Gebiet mit besonderer Erholungseignung ausgewiesen ist. In Hauptkarte 3 sind für das Plangebiet keine gesonderten Darstellungen verzeichnet.