Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4. Flächennutzungsplan

Für die Gemeinde Lütjensee gilt der genehmigte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006. Der Flächennutzungsplan weist die im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu überplanende Fläche zu großen Teilen als Wohnbaufläche (W) aus. Im Südosten des Plangebietes wird ein Teilbereich als Grünfläche dargestellt.

Im der Begründung zum vorbereitenden Bauleitplan ist der Kuckucksberg bereits als attraktives Wohngebiet mit einer geschützten bewaldeten Hanglage und flächenmäßig großen Wohngrundstücken beschrieben. Im Planverfahren bescheinigte die zuständige Forstbehörde der östlich der Großenseer Straße gelegenen Fläche einen Waldstatus. Gemäß der Einstufung durch das LLUR wird diese Fläche in der Planzeichnung des Bebauungsplans als Fläche für Wald festgesetzt. Durch die Ausführungen in der Begründung zum Flächennutzungsplan sowie den Darstellungen im Landschaftsplan entspricht die Planung auch in diesem Bereich dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB, da die Grundkonzeption des vorbereitenden Bauleitplanes weiterhin gewahrt bleibt.

Umgeben wird das Plangebiet im Nordwesten, Osten und Südosten von Wohnbauflächen, im Norden und Westen von Grünflächen sowie im Süden von Flächen für die Landwirtschaft. Zudem grenzt die Planfläche im Süden an ein geschütztes Biotop.

Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

2.1.5. Bebauungspläne

Innerhalb des Plangebietes befinden sich derzeit der Durchführungsplan Nr. 1 sowie der Bebauungsplan Nr. 1a der Gemeinde. Beide werden parallel zum vorliegenden Plan aufgehoben, da diese nach Prüfung durch die zuständige Genehmigungsbehörde nicht anzuwenden sind. Entsprechend werden Bauanträge aktuell nach dem unbeplanten Innenbereich bewertet.

An die zu überplanende Fläche grenzt im Westen der Bebauungsplan Nr. 7 mit seiner 1. Änderung sowie im Norden der Bebauungsplan Nr. 19 mit seiner 1. Änderung. Mit dem etwa 150 m südwestlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 28 befindet sich ein weiterer rechtskräftiger Bebauungsplan in der unmittelbaren Umgebung zum Plangebiet.

2.2. Verfahrensschritte

Im Rahmen der Bauleitplanung sind bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt worden:
Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung 07.12.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB 22.01. – 01.02.2019
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)31.01. – 08.03.2019
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss11.08.2020
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Satzungsbeschlussausstehend