Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Freizeitzentrum"

Begründung

5 Anpassung des flächennutzungsplanes

In der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 wird das Plangebiet überwiegend als Flächen für den Gemeinbedarf (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) sowie als Mischgebiete (gem. § 6 BauNVO) festgesetzt. Die geplanten Festsetzungen weichen in Teilbereichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Da der Bebauungsplan Nr. 8 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt und die städtebauliche Entwicklung Riesebys durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan im nördlichen Bereich als Fläche für Gemeinbedarf 'Kindertagesstätte' gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und entlang der Dorfstraße als Gemischte Baufläche (M) gem. § 1 Abs.1 Nr. 2 BauNVO dargestellt.

Der berichtigte Flächennutzungsplan (11. Änderung) wird in der Anlage zu dieser Begründung dargestellt.

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Rieseby am ………. gebilligt.

Rieseby, den ………………………..

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Bürgermeisterin