Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Freizeitzentrum"

Begründung

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Für das Plangebiet existiert der Bebauungsplan Nr. 8, der seit 1978 rechtskräftig ist und bisher keine Änderung erfahren hat. Der Plan weist Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule, Kindergarten, Sporthalle und kirchliches Zentrum aus. Weiterhin sind Grünflächen 'Tennisplatz' und 'Spielplatz' festgesetzt. Der Petriweg und Teile der Dorfstraße sind als öffentliche Verkehrsfläche gekennzeichnet. Im Bereich des Petriweges ist eine Reihe von Parkplätzen und Stellplätzen festgesetzt. Für ein Grundstück im Südosten des Plangebietes ist die Festsetzung als Dorfgebiet im Bebauungsplan enthalten.

1.4.5 Landschaftsrahmenplan

Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) sind in den Karten 1, 2 und 3 keine Darstellungen für das Plangebiet vorhanden.

1.4.6 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby (2000) ist der Norden des Plangebietes als Mischgebiet gekennzeichnet; die südlichen Bereiche sind als Wohngebiet dargestellt.

Einschränkungen für das Planungsvorhaben ergeben sich hieraus nicht.