Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.7.2. Erhaltung von Bäumen

Der festgesetzte Bestand an Einzelbäumen am Plangebietsrand und in Gebäudenähe ist zu erhalten. Für in der zukünftigen Stellplatzanlage oder in anderen befestigten Flächen liegende Einzelbäume ist je Baum eine mindestens 8 m² große offene Wuchsfläche herzustellen. Bei den anstehenden Baumaßnahmen sind die zu erhaltenden Bäume durch die in der DIN 18920 sowie in den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS-LP 4 von 1999), Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ aufgeführten Maßnahmen zu schützen. Dies lässt sich wirksam durch die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes und ggf. Schutzzaun/Stammschutz erzielen.

8.7.3. Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (Eingrünung)

Der als 'Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern' gekennzeichnete Bereich ist flächendeckend mit heimischen standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Gehölze sind gleichartig zu ersetzen. Die Fläche ist von jeglicher baulichen Nutzung sowie intensiver gärtnerischer Nutzung freizuhalten. Die Integrierung einer max. 1,75 m hohen wallartigen Geländemodellierung zur Einfassung des Kita-Außengeländes ist zulässig.

Über die nördlich gelegene Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (Eingrünung) ist eine fußläufige Durchquerung mit einer maximalen Breite von 1,5 m und im nordwestlichen Bereich eine Zugangsmöglichkeit für den Betrieb der Schmutzwasserleitung sowie für Gartenpflegefahrzeuge mit einer maximalen Breite von 2,0 m zulässig.

8.7.4. Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Gewässern

Der am westlichen Grundstücksrand festgesetzte Grünstreifen mit Pufferfunktionen ist einschließlich der vorhandenen Baumreihe als geschlossene, von heimischen Sträuchern dominierte Pflanzung dauerhaft zu erhalten bzw. durch Nachpflanzung zu vervollständigen und bei Abgang durch Neuanpflanzungen von Gehölzen zu ersetzen. An heimischen Sträuchern sind z. B. Hasel, Weißdorn, Strauchweiden, Kornelkirsche, Schlehe und Flieder zu verwenden. Der südliche bzw. südöstliche Gehölzbestand ist zur Abschirmung in Richtung der Nachbargrundstücke ebenfalls dauerhaft zu erhalten.