6.3. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (1995)
Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan besteht für das Plangebiet die folgende Darstellung:
- Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen'.
Bewertung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 74 sieht die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO vor. Diese Flächenausweisung lässt sich nicht aus dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.
Aus diesem Grund wird parallel die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes mit folgender Darstellung durchgeführt:
- Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „soziale und gesundheitliche Einrichtungen (SOSGE).