Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.3. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (1995)

Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan besteht für das Plangebiet die folgende Darstellung:

  • Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen'.

Bewertung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 74 sieht die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO vor. Diese Flächenausweisung lässt sich nicht aus dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.

Aus diesem Grund wird parallel die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes mit folgender Darstellung durchgeführt:

  • Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „soziale und gesundheitliche Einrichtungen (SOSGE).

6.4. Bebauungsplan Nr. 46 (1995)

Im Bebauungsplan Nr. 46 ist für den hier vorliegenden Geltungsbereich eine 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Sozialen und gesundheitlichen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen' festgesetzt. Ein Maß der Nutzung und eine Baugrenze wurden für diesen Bereich nicht festgesetzt. Zur Abgrenzung zur freien Landschaft wurde im westlichen Randbereich eine 'Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen' festgesetzt. Weiterhin befindet sich im südlichen Randbereich ein Feuchtbiotop, das durch die Festsetzung 'Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' gesichert wird.

Das dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 zu Grunde liegende Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 und lässt sich auf dessen Grundlage nicht umsetzen. Daher wird die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erforderlich.

7. Standortwahl

Die Einrichtung des Altenwohn- und Pflegeheims ist in der Stadt ein seit 1991 gefestigter Standort. Die Stadt Schwentinental unterstützt die Absicht des Vorhabenträgers, das Angebot an Pflegeplätzen auszubauen. Die räumliche Nähe zum Alten- und Pflegeheim ist für den Betrieb der Einrichtung vermutlich vorteilhaft. Das Grundstück steht dem Vorhabenträger zur Verfügung.

Weiterhin wird das Angebot an sozialen Einrichtungen durch die Errichtung eines Kindergartens, eines Quartiertreffs, einer Tagespflege sowie medizinischen Praxen für das gesamte Stadtquartier ergänzt und erweitert.