Planungsdokumente: 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trittau

Begründung

1.3. Geltungsbereich, Bestand und Umgebung

Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Planzeichnung durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet und hat eine Fläche von ca. 4,5 ha.

Der Geltungsbereich befindet sich im Kreis Stormarn im westlichen Bereich der Gemeinde Trittau.

Die direkte Umgebung ist weitestgehend von landwirtschaftlichen Flächen geprägt. An das Plangebiet angrenzend verläuft die Nord-Süd Verbindung der Bürgerstraße/ Gadebuscher Straße, über die in Richtung Norden Einkaufsmöglichkeiten sowie Bildungseinrichtungen und Gewerbegebiete zu erreichen sind.

Im Norden schließt die Bürgerstraße an die Großenseer Straße (L93) an, welche einen direkten Anschluss an die B 404 bietet. In Richtung Süden schließt die Gadebuscher Straße an das südwestliche Gemeindegebiet von Trittau an, in welchem vorranging Wohnnutzung in Form von Einfamilien- und Reihenhäusern vorzufinden ist.

Über den Ziegelbergweg an dem sich in Richtung Osten ebenfalls vorrangig Wohnen ansiedelt ist die Kirchstraße zu erreichen, welche die Hauptverkehrs- und Erschließungsachse der Gemeinde bildet.

Das Plangebiet ist unbebaut und wird zurzeit intensiv als Landwirtschaftsfläche genutzt. Von Nord nach Süd verläuft ein Knick durch das Plangebiet. Randlich befinden sich ebenfalls Knicks und einzelne Bäume.

Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar.

2. Anlass und Ziele

Anlass für 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 60 „Rettungszentrum“ der Gemeinde Trittau. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes an der Gadebuscher Straße plant die Gemeinde die Zusammenlegung der Feuerwehr, der Polizeistation sowie der Rettungswache des Rettungsdienstverbundes Stormarn an einem gemeinsamen Standort.

Die Freiwillige Feuerwehr sowie die Rettungswache befinden sich derzeit an der Rausdorfer Straße zentral im Gemeindegebiet; bei beiden Einrichtungen besteht Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf. Die derzeitigen Flächen bieten jedoch auf Grund der umliegenden Nutzungen keine Erweiterungsmöglichkeiten.

An dem neuen Standort soll den Akteuren die Möglichkeit gegeben werden, sich räumlich ausreichend und zeitgerecht aufzustellen. Der Standort ist aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage innerhalb der Gemeinde an der Gadebuscher Straße gut geeignet und trotzdem in einem ausreichenden Abstand zu Wohngebieten.

Zudem sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Kindertagesstätte im westlichen Plangebiet geschaffen werden, da durch die Entwicklung neuer Wohngebiete, wie z.B. an der nördlich gelegenen Bürgerstraße, mittelfristig ein Bedarf an Kita-Plätzen besteht. Südlich des Kitastandortes ist eine naturnahe Grünfläche geplant.

Ziel der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines Rettungszentrum und einer Kita mit zukünftigen Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

3. Standortalternativenprüfung

Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ist Ergebnis einer Alternativenprüfung, in der neben dem bestehenden Standort weitere Alternativstandorte in der Siedlungslage von Trittau untersucht wurden.

Im Rahmen einer Alternativenprüfung wurden insgesamt drei Standortmöglichkeiten, unter anderem der bestehende Sitz der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, untersucht und verglichen.

Mit der Umsetzung eines Neubaus soll der Rettungsdienst mit der Polizei und der Feuerwehr zusammengelegt werden.

Die Prüfung des bisherigen Standortes hat gezeigt, dass die Errichtung eines Neubaus und die Zusammenlegung zu einem Rettungsdienstverbund an dieser Position, aufgrund von Platzmangel nicht umsetzbar ist. Mögliche Erweiterungen wären aufgrund der begrenzten Fläche ebenfalls nicht möglich, gleiches gilt für die Unterbringung der benötigten Stellplätze.

Zudem wären die angrenzenden Wohn- und Mischnutzungen bei den Rettungseinsatz weiterhin beeinträchtigt.

Der neue Alternativstandort sollte folgende Kriterien berücksichtigen:

  1. Der Standort sollte an zentraler Position verortet werden um eine gleichberichtigte Hilfeleistung aller Bereiche der Gemeinde Trittau zu gewährleisten sowie schnell und unkompliziert von den Einsatzkräften erreicht werden können.
  2. Der Standort sollte zudem eine Größe aufweisen, die eine perspektivische Erweiterung des Komplexes langfristig ermöglicht, damit bei einer erforderlichen Erweiterung nicht erneut nach einem geeigneten Standort gesucht werden muss.
  3. Der Standort sollte möglichst nah an den wichtigen und großen Straßen der Gemeinde liegen, wie etwa der Großenseer Straße, die eine direkte Anbindung an die B404 darstellt sowie der Rausdorfer Straße.

Hinsichtlich der Alternativenprüfung ist zu erwähnen, dass die Gemeinde Trittau nicht über unbegrenzte Möglichkeiten für potentielle Standorte für Errichtung des neuen Rettungsverbundstandortes verfügt.

Für den neuen Standort wurden drei mögliche Alternativen geprüft und bewertet, dabei handelt es sich um den derzeitigen Standort (1), die Gadebuscher Straße (2) sowie die Straße Zur Mühlau (3).

Abbildung 1: Standorte der Alternativenprüfung im Gemeindegebiet (ohne Maßstab), Quelle Luftbild: Digitaler Atlas Nord

Standort Nr.1

Der derzeitige Standort der Feuerwehr liegt an Rausdorfer Straße nahe dem Europaplatz und der Haupterschließung Kirchenstraße. Zwar befindet sich die Feuerwehr an dieser Stelle an einem zentralen Knotenpunkt der Gemeinde Trittau, verfügt aber über keine Erweiterungsflächen die für eine Zusammenlegung der Rettungseinrichtungen nötig wären. Des Weiteren ist der Standort von Wohnnutzung umgeben.

Standort Nr.2

Die zweite Fläche, die für die Planung in Frage kommt ist die Fläche an der Kreuzung Gadebuscher Straße und Oberer Ziegelbergweg. Der Standort wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt und liegt abgegrenzt von der bebauten Siedlungsstruktur.

Die zentrale Lage an der neugebauten Gadebuscher Straße die im Westen der Gemeinde eine Verbindung zwischen der südlichen Rausdorfer Straße (L160) und der nördlich verlaufenden Großenseer Straße (L93) darstellt, ermöglicht ein schnelles und einfaches Erreichen der Siedlungsbereiche. Ferner besteht um den 2. Standort keine Bebauung, lediglich vereinzelte Baukörper befinden sich in unmittelbarer Nähe. Der Anschluss an die B404 über die Großenseer Straße sichert zudem eine überörtliche Verbindung und schnelles Erreichen der Nachbargemeinden.

Abbildung 2: Radien der Anmarschzeiten im Einsatzfall, Luftbild (ohne Maßstab), Quelle Digitaler Atlas Nord

Standort Nr.3

Als dritter Standort steht die Fläche Zur Mühlau zur Auswahl. Der Standort befindet sich am Ende der Straße Zur Mühlau und grenzt an den östlichen Siedlungsrand der Gemeinde. Die Fläche befindet sich im Mischgebiet und ist von Wohnhäusern und Einzelhandelsflächen umgeben. Im Nordwesten schließt das örtliche Freibad an. Im Osten verläuft die Grenze einer kleinen Waldfläche und der Trittauer Mühlenbach, was im Falle einer Bebauung zu einer starken Veränderung des Charakters dieses Grünraumes führen könnte.

Die Prüfung der drei Standorte im Rahmen der Alternativenprüfung hat zu folgender Bewertung geführt:

  1. Lage und Zugang zum Verkehr

Aufgrund der Lage an verkehrsnahen Zugängen, welche eine schnelle Anbindung in das Gemeindegebiet garantieren, wären die Standorte 1 und 2 für die Realisierung des Rettungsverbundstandortes zu bevorzugen.

Mögliche Konflikte mit der nahliegenden Wohnbebauung sind bei dem Standort 1 nicht auszuschließen. Die Fläche liegt an der Rausdorfer Straße welche über den Europaplatz an die Hauptverkehrsader der Gemeinde anschließt, hingegen zu der nahliegenden B404 kein direkter Anschluss besteht.

Standort 2 liegt an der neugebauten Gadebuscher Straße welche die Rausdorfer Straße mit der Großenseer Straße verbindet, die über eine direkte Anbindung an die B404 verfügt.

Der Standort 3 liegt am östlichen Siedlungsrand und verfügt über einen (oder zwei) Anschlüsse über zwei Stichstraßen an die Hauptverkehrsachse der Gemeinde. Der mögliche Anschluss an den Europaplatz ist jedoch wahrscheinlich schwer einzusehen und im Falle eines Notfalls schwieriger einzuschätzen und könnte zu Konflikten zwischen Einsatzkräften und anderen Verkehrsteilnehmenden führen.

  1. Zentrale Lage in der Siedlungsstruktur

Alle drei Flächen befinden sich innerhalb der bebauten Struktur der Gemeinde Trittau bzw. in unmittelbarer Nähe. Standort 3 liegt allerdings am östlichen Siedlungsrand und ist durch die vor der Fläche befindlichen Bebauung stark verdeckt und schlecht einsehbar. Standort 1 befindet sich mit dem derzeitigen Standort nahe dem Schnittpunkt zweier großer und wichtiger Verkehrsachsen der Gemeinde. Die Fläche lässt ungeachtet dessen keine Zusammenführung der Rettungsdienstleister bzw. eine Vergrößerung der Bebauung zu. Des Weiteren grenzen im Südwesten Wohngebiete an den Standort an, wodurch die schalltechnischen Konflikte dieser Einrichtung, der zwar im Grunde eine Sozialadäquanz zu unterstellen ist, noch weiter verstärkt werden könnten.

Im Gegensatz zu den anderen beiden Flächen ist der Standort 2 relativ zentral und nah der bebauten Struktur verortet. Der Standort befindet sich im Westen auf einer landwirtschaftlichen Fläche und ist nur von vereinzelten Gebäuden umgeben.

  1. Langfristige Erweiterungsoptionen und Verbundstandort

Alle drei Standorte besitzen ausreichend Fläche für den Standort der Feuerwehr, sowie der bisherige Standort. Eine Zusammenlegung der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei der Gemeinde Trittau beansprucht allerdings mehr Flächen als am Standort 1 avorhanden ist. Standort 3 verfügt über genügend Fläche um die Zusammenlegung und die Stellplätze zu gewährleisten. Hingegen könnte sich die perspektivische Erweiterung aufgrund der Zuwegung und des nahen Naturraums als schwierig erweisen.

Das Potential einer langfristigen Erweiterung ist lediglich bei Standort 2 gegeben. Aufgrund der Lage und Position lässt sich die Zusammenlegung zum Verbundstandort und eine Erweiterung garantieren.

  1. Belange von Natur und Landschaft

Im Rahmen der Alternativprüfungen wurden auch die Belange von Natur und Landschaft überprüft, bewertet und in abgewogen:

Der Standort 1 befindet sich bereits in bebauter Umgebung und grenzt an keine Grünstrukturen an. Standort 2 befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche am Siedlungsrand der Gemeinde, wodurch der Eingriff in die freie Landschaft so gering wie möglich gehalen wird. Umliegende bestehende Grün- und Knickstrukturen sollen größtenteils erhalten bleiben.

Bei dem Standort 3 wäre eine Berücksichtigung sowie eine genauere Untersuchung der angrenzenden Waldfläche und dem Gewässer Trittauer Mühlenbach notwendig.

Fazit

Nach Berücksichtigung der Alternativenprüfung sieht die Gemeinde den Standort 2 als am Besten geeignet an. Die Fläche liegt an einer zentral verlaufenden Siedlungsachse und ist für zahlreiche Bewohner*innen als auch Einsatzkräfte gut zu Fuß und mit dem Fahrrad zu ereichen.

Der Standort liegt an der neu und gut ausgebauten Gadebuscher Straße die über die Großenseer Straße direkt an die B404 anschließt und somit ein schnelles Erreichen der Umgebung der Gemeinde gewährleistet. Durch die Größe der Fläche bestehen für die benötigten Stellplätze und einer möglichen zukünftigen Erweiterung keine Hindernisse. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist im Plangebiet umzusetzen, damit die baulichen Anlagen in Richtung Süden in die offene Landschaft eingebunden werden kann.

Die ortsprägenden Bäume / Knickstrukturen entlang dem Oberen Ziegelbergweg und Unteren Ziegelbergweg sowie innerhalb des Plangebietes sollen erhalten bleiben.