Planungsdokumente: 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trittau

Begründung

5.1. Flächennutzungen

Bisherige Darstellung

Abbildung 3: Bisherige Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1976) sowie der angrenzenden 25. Änderung (2007) mit Geltungsbereich der 48. Änderung (schwarz markiert, ohne Maßstab)

In dem seit 1976 wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen des Geltungsbereiches als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Zudem verläuft die Grenze eines Landschaftsschutzgebiets von Nord nach Süd durch den Geltungsbereich.

Zukünftige Darstellung

Abbildung 4: Zukünftige Darstellung der 48. Änderung, eingefügt in den wirksamen Flächennutzungsplan (ohne Maßstab)

Aufgrund der geplanten Zusammenlegung der Rettungsdienstleistungen der Gemeinde Trittau mit Erweiterungsmöglichkeiten sowie der zentralen und dennoch freiliegenden Position soll die landwirtschaftliche Fläche in Fläche für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Feuerwehr und Rettungswache geändert werden. Zusätzlich wird das Gebiet im Westen noch durch eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Soziale Einrichtung ergänzt.

Im südlichen Bereich soll die landwirtschaftliche Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage geändert werden. Diese soll einerseits als neue öffentliche Freifläche (z.B. mit einem Spielplatz) im Besonderen für die Soziale Einrichtung im Nordwesten, aber auch für die Nutzer*innen des Rettungsdienstverbundes sowie Anwohner*innen der nahe gelegenen Wohngebiete dienen.

Die Flächendimensionierung ergibt sich aus den verfügbaren Grundstücken und den angrenzenden Straßen und Grünstrukturen.