Planungsdokumente: 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trittau

Begründung

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Zu den einzelnen Schutzgütern werden folgende Untersuchungen durchgeführt bzw. Quellen ausgewertet.

- Menschen, menschliche Gesundheit:

Betrachtet werden mögliche Emissionen, die aus dem Plangebiet in die Umgebung wirken, sowie Immissionen, die in das Plangebiet bzw. in deren Teilgebiete wirken. Schallemissionen und Schallimmissionen sind hier besonders zu untersuchende Aspekte.

Betrachtet werden zudem die Aspekte Erholungseignung, Abwasser, Abfall, Störfallvorsorge und Gesundheit. Als Informationsquelle dienen hier der Flächennutzungsplan, der Landschaftsplan, der Landschaftsrahmenplan und weitere übergeordnete Planungen.

- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Betrachtet wird die Ausstattung des Plangebietes und der Umgebungsbereiche hinsichtlich Lebensräume von Tieren, Vorkommen von Pflanzen und der biologischen Vielfalt im Bestand. Dazu wurde eine örtliche Bestandserfassung durchgeführt. Die Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen der Tierwelt erfolgt auf Grundlage einer Potenzialanalyse von Vorkommen.

Das Plangebiet umfasst im überwiegenden Flächenanteil zwei Landwirtschaftsflächen. Landschaftstypische Knicks mit Überhältern sowie landschaftsbestimmenden und ortsbildprägenden Bäumen verlaufen zwischen den beiden Landwirtschaftsflächen sowie am nördlichen, westlichen und südöstlichen Rand des Plangebietes. Ein Kleingewässer befindet randlich nahe der Knicks.

Der Schutz von Knicks und Kleingewässer gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG SH) ist zu beachten. Knicks und Kleingewässer sind gesetzlich besonders geschützte Biotope. Deren erhebliche Beeinträchtigung ist verboten.

Durchbrüche von Knickabschnitten sind an einzelnen Stellen im nördlichen Bereich zur Erschließung des Gebietes voraussichtlich nicht gänzlich zu vermeiden. Diese werden im weiteren Verfahren im Bebauungsplan unter Beachtung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes und der artenschutzrechtlichen Verbotsvorschriften festgelegt.

Für die Durchbrüche von Knickabschnitten sind Ausnahmen vom Knickschutz erforderlich. Sie bedürfen daher einer Genehmigung seitens der Unteren Naturschutzbehörde Kreis Stormarn (§ 30 (3) BNatSchG in Verbindung mit § 21 (3) LNatSchG SH).

Westlich angrenzend an das Plangebiet liegt ein naturschutzfachlich wertvoller Waldbestand (siehe Abb. 5) In einer Geländesenke ist Erlen-Eschen-Sumpfwald ausgebildet (Biotopcode WEe). Umgeben ist dieser von Eichen-Hainbuchenwald (WMc).

Daran schließt südlich ein naturnahes Kleingewässer an (FSy). Sumpfwald und Kleingewässer sind gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG. Der umgebende Eichen-Hainbuchenwald ist als Biotoptyp FFH-Lebensraumtyp. Diese Flächen sind vor Beeinträchtigungen zu schützen. Mögliche Auswirkungen der Planung werden in der Umweltprüfung untersucht und Maßnahmen zu deren Vermeidung entwickelt.

Abbildung 5: Lage des Plangebiet zu naturschutzfachlich wertvollem Waldbestand

Untersucht wird auch die Lage zu Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, zu Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung – Natura 2000 – Gebiete (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) sowie die Lage zu Gebieten mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems.

Als Datenquellen werden neben der örtlichen Begehung der Landschaftsplan, der Landschaftsrahmenplan, Verbreitungsatlanten, das Verzeichnis der landesweiten Biotopkartierung des LLUR sowie das Umweltdatenportal SH genutzt.

Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt in einem gesondert zu erarbeitenden Fachbeitrag Artenschutz.

- Fläche, Boden

Betrachtet werden zum Schutzgut Boden die im Bereich des Plangebietes vorkommenden Bodenarten und Bodentypen hinsichtlich ihrer Seltenheit und Empfindlichkeit sowie möglicher Belastungen durch Altlasten. Anhand einer Bewertung des Bodens wird eine Standortbeurteilung vorgenommen.

Die Umweltprüfung orientiert sich in diesem Aspekt an dem im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erstellten Leitfaden „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ (2009).

Die Bewertung der Bodenfunktionen im Plangebiet erfolgt nach dem „Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Gemeinsamer Runderlass des Innen- und des Umweltministeriums vom 9.12.2013).

Als Datenquellen werden der Landschaftsplan, der Landschaftsrahmenplan sowie das Umweltdatenportal SH (Bodenübersichtskarte) genutzt. Hinsichtlich der Bodenartenzusammensetzung auf den Bauflächen kann die ggf. zum Entwurf ergänzte Baugrunduntersuchung ausgewertet werden.

Zum Schutzgut Fläche wird der zu erwartende Flächenverbrauch in der bisher unbebauten Landschaft betrachtet und bewertet.

- Wasser

Betrachtet werden zum Schutzgut Wasser die Bereiche Grundwasser und Oberflächenwasser. Bezüglich Grundwasser werden die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Grundwasserverunreinigungen sowie der Grundwasserflurabstand betrachtet.

Die Auswirkungen der Planung auf die Wasserhaushaltsbilanz werden untersucht. Maßgebend ist hier der Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein – Teil 1: Mengenbewirtschaftung, A-RW-1“. Anfallendes Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit auf den Grundstücken zur Versickerung zu bringen.

Als Datenquellen werden der Landschaftsplan, der Landschaftsrahmenplan sowie das Umweltdatenportal SH (Bodenübersichtskarte) genutzt. Hinsichtlich des Grundwasserflurabstandes im Bereich des Plangebietes und der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes kann die ggf. zum Entwurf ergänzte Baugrunduntersuchung ausgewertet werden.

- Klima, Luft

Die bestehenden kleinklimatischen Verhältnisse im Bereich des Plangebietes werden betrachtet und die möglichen Veränderungen durch Umsetzung der Planung werden untersucht. Es werden Maßnahmen zur Verminderung von kleinklimatischen Veränderungen durch die Bebauung, insbesondere vor dem Hintergrund der globalen Klimaerwärmung, aufgezeigt.

Es wird zudem untersucht, welche Emissionen von Luftschadstoffen durch Umsetzung der Planung entstehen können. Außerdem wird aufgezeigt, welchen Beitrag die Planung zum Schutz vor der globalen Klimaerwärmung durch Verminderung der Emission klimaschädlicher Gase leisten kann.

- Landschaft

Das Orts- und Landschaftsbild wird anhand der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewertet. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen, wie der Erhaltung der umgebenden Knickbestände mit Überhältern und landschaftsbestimmendem Baumbestand, der Durchgrünung des Gebietes sowie der Begrenzung der Gebäudehöhen, untersucht und festgelegt.

Als Datenquellen werden neben der örtlichen Begehung der Landschaftsplan und der Landschaftsrahmenplan genutzt.

- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Zu den in der Umweltprüfung zu behandelnden Kulturgütern gehören Bau- und Bodendenkmale. Für das Plangebiet und dessen Umfeld wird untersucht, welche Bau- oder Bodendenkmale vorliegen.

Als sonstige Sachgüter werden wirtschaftliche Nutzungen im Bereich des Plangebietes untersucht.

Als Datenquellen werden der Landschaftsplan und der Landschaftsrahmenplan genutzt.

Weiteres Vorgehen bei der Umweltprüfung

Die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung wird gemäß Anlage 1 des Baugesetzbuches insbesondere die unter Punkt 2 b aufgeführten besonderen Aspekte beinhalten. Es wird zudem eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung gegeben.

In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und die getroffene Wahl begründet.

Der Umweltbericht wird zudem die im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderliche Betrachtung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie weiterer erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen enthalten. Die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt nach dem „Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Gemeinsamer Runderlass des Innen- und des Umweltministeriums vom 9.12.2013).

Es werden das Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen sowie deren Umfang ermittelt und entsprechende Ausgleichmaßnahmen entwickelt.

Die Behörden werden aufgefordert, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihre Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern und ihnen dazu vorliegende umweltrelevante Unterlagen und Informationen mitzuteilen.

Zum Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Umweltbericht ergänzt.

Die Begründung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trittau am ............................... gebilligt.

Trittau, den ................................... ............................................ (Der Bürgermeister)