Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 53 (Nachverdichtung in der Teichstraße)

Begründung

6.6 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung ist durch folgende Ver- und Entsorgungsträger gesichert:

  • Die Gas- und Stromversorgung erfolgt über das E-Werk Sachsenwald.
  • Die Wasserversorgung erfolgt über die Hamburger Wasserwerke GmbH.
  • Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über den Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden.
  • Die Niederschlagswasserbeseitigung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde Wentorf bei Hamburg.
  • Der Anschluss an die kabelgebundenen Mediennetze erfolgt durch private Anbieter.
  • Die Müllbeseitigung obliegt der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH).

Die Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen in der Teichstraße. Von dort werden die Leitungen über die Flächen A und B, die bei Bedarf mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belasten sind, in das Plangebiet verlegt.

Aufgrund der eingeschränkten Versickerungseigenschaften des Bodens und der bereits erreichten maximalen Auslastung der vorhandenen Regenwasserleitung in der Teichstraße wurde ein Geotechnischer Bericht von der Dipl.-Geologin Fr. Wozniak mit Stand vom 28.02.2017 erarbeitet. Nachfolgend werden die Aussagen des Berichtes zusammenfassend wiedergegeben.

Die unter den gegebenen Umständen praktikable Lösung zur Versickerung des Oberflächenwassers ist in der Schachtversickerung zu sehen, zumal hier auch die Möglichkeit besteht, den Schacht zur Pufferung als Zisterne zur Gartenbewässerung zu verwenden und so die geringe Versickerungsrate durch Entleerung zu beschleunigen.

Werden im Bereich der rückwärtigen Grundstücke Teichstraße 9 und 11 bestehende Nebengebäude zurückgebaut, die Tiefgaragenzufahrt in wasserdurchlässigen Belägen hergestellt (Rasengittersteine o.ä.) und der Neubau mit einem Gründach mit mindestens 10 cm Aufbauhöhe versehen, würde sich die bestehende Situation des Wasserandranges sogar verbessern. Ein Anschluss an das vorhandene Entwässerungssystem in der Teichstraße wäre unter Einhaltung dieser Vorgaben und mit dem Einbau einer Versickerungsanlage bzw. eines Rückstauraumes in Abstimmung mit dem Sachbereich Tiefbau der Gemeinde Wentorf möglich.

Es sind mehrere Lösungen denkbar, beispielsweise der Bau von zwei Schächten zur Rückhaltung und Versickerung und weniger Gründachflächen oder eine Reduzierung des Schachtvolumens durch eine erhöhte Dachbegrünung etc. Endgültige Entscheidungen werden in den Bauantragsverfahren getroffen.

Die Löschwasserversorgung für die Brandbekämpfung ist gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) sicherzustellen.

Für den Plangeltungsbereich sind gemäß Arbeitsblatt W 405 des DVGWs (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) Löschwassermengen durch die öffentliche Trinkwasserversorgung von 96 m³/h über eine Dauer von 2 Stunden bereitzuhalten.

6.7 Lärmimmissionen

Gemäß der anliegenden schalltechnischen Untersuchung sind aufgrund der Verkehrsbelastung auf der Teichstraße im Falle von Neu-/Umbauten maßgebliche Außenlärmpegel einzuhalten. Die Lärmpegelbereiche I und II werden schon mit der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung erreicht. Ab Lärmpegelbereich III (MALP61 bis 65 dB(A)) sind besondere Schallschutzmaßnahmen zu treffen (siehe Teil B - Text -, Ziffer 1.5 und Nebenkarte 1)

Konkrete Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der Bauantragsverfahren festgelegt.

6.8 Altlasten

Da die rückwärtigen Flächen im Plangebiet als Garten und die vorderen Flächen zum Wohnen genutzt werden, wird davon ausgegangen, dass keine Altlasten im Plangebiet vorkommen.