Datenschutz

Personenbezogene Daten

Bei der Einreichung einer Stellungnahme oder vorher bei der Registrierung im Schleswig-Holstein-Service werden Sie aufgefordert, personenbezogene Daten einzugeben. Diese Daten sind keine Pflichtangaben und es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie sie eingeben. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht mit anderen Daten verknüpft oder abgeglichen, sondern nur zum Zweck der Bewertung Ihrer Stellungnahme verwendet. Wenn eine Speicherung zur Erbringung dieses Zwecks notwendig ist, werden Ihre Angaben auf besonders geschützten Servern abgelegt. Eine Speicherung erfolgt für den Zeitraum der Online-Beteiligung und der Auswertung.

Weitergabe personenbezogener Daten / Planungsbüros

Nach § 15 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) können personenbezogene Daten an nicht-öffentliche Stellen übermittelt, wenn dies zu Erfüllung der Aufgaben der übermittelnden Stelle erforderlich ist. In dieser online-Beteiligung tritt dieser Fall ein, wenn Planungsbüros einzelne Aufgaben im Prozess (z.B. Auswertung von Stellungnahmen) im Auftrag der Planungsbehörde übernehmen. In diesem Fall haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungsbüros Zugriff auf personenbezogene Daten der Beteiligten. Es liegt eine Datenverarbeitung im Auftrag durch Dritte vor. Verantwortlich bleibt nach LDSG § 17 Abs. 1 jedoch die Planungsbehörde auch dann, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (z.B. von Planungsbüros) durchgeführt wird. Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot der Landesregierung protokolliert worden sind, werden an Dritte außerhalb der Landesregierung nur übermittelt, soweit wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur der Landesregierung zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe zu anderen nichtkommerziellen oder zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

Die von Ihnen eingegebenen persönlichen Informationen werden nur zum oben beschriebenen Zweck verwendet. Eine Übermittlung an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

Statistik und Webanalyse

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zu Piwik (ehemaliger Projektname von Matomo)

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Ein Cookie ist eine Textdatei, die von dem Server des Internetauftritts der Landesregierung erzeugt und an den Internetbrowser des Nutzers geschickt wird. Bestimmte Funktionen in der Online-Beteiligung setzen Session-Cookies ein (zum Beispiel die Stellungnahmefunktionalität. Session-Cookies speichern eine Zahlenfolge zur Identifikation des Nutzers (ID). Der Webseiten-Server benötigt diese ID, beispielsweise um bereits ausgefüllte Formularfelder zu erhalten. Weitere Nutzungsdaten werden nicht erhoben. Das Session-Cookie verliert seine Gültigkeit mit dem Abschicken des Formulars, nach einer Ruhephase von vier Minuten oder mit dem Schließen des Internetbrowsers und wird automatisch gelöscht. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie von Fall zu Fall über die Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies grundsätzlich ausschließen.

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