8.1. Immissionsschutz
Bei der Realisierung der Planvorhabens kann Baulärm auftreten, der gegenüber der Lärmbelästigung aus dem Kiesabbau als unerheblich eingestuft wird.
Als Folge der Stromerzeugung bei Nutzung der PV-Anlage entsteht elektromagnetische Strahlung an allen Strom führenden Teilen der Anlage. Die Ausdehnung der elektromagnetischen Felder ist im Wesentlichen auf die direkte Umgebung der
PV-Anlage begrenzt. Mit einer weiterreichenden Außenwirkung ist nicht zu rechnen.
Von den Solarmodulen kann eine Blendwirkung ausgehen, da neben der Lichtabsorption auch eine Reflektion auftreten kann. Die Blendwirkung soll durch reflexionsarme Module und Rahmen reduziert werden. Jedoch ist bei tief stehender Sonne eine Blendung nicht vollständig auszuschließen und es kann unter Einwirkung von hohen Leuchtdichten eine Absolutblendung von Betroffenen ausgelöst werden. Hierdurch stellen die Reflexionen von Photovoltaikanlagen Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzes dar. Davon betroffen können lediglich die Verkehrsteilnehmer auf der K 45 sein. Die Installation der Anlage auf der Kiesgrubensohle und der entlang der Fahrbahn vorhandene Knickwall verhindern eine Blendung der Fahrzeugführer.