4.1. Lage des Vorhabens, Räumlicher Geltungsbereich
Die Gemeinde Pahlen und liegt im Nordwesten des Kreises Dithmarschen in Schleswig Holstein und wird vom Amt Kirchspielslandgemeinden Eider verwaltet.
Der Geltungsbereich des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich westlich der Ortslage Pahlen zwischen der Hauptstraße (L 172) im Norden und der Straße Höchster Berg (K 45) im Süden. Er schließt östlich unmittelbar an die Grenze des Geltungsbereiches vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 an und umfasst den verbliebenen Teil der Kiesabbauflächen der Fa. Otto Timm GmbH & Co KG.
Die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Geltungsbereich) beträgt insgesamt ca. 86.700 m² (~ 8,67 ha).
Westlich an den Geltungsbereich schließen sich Landwirtschaftsflächen an, ebenso nördlich und südlich der angrenzenden Straßen. Eine vom Geltungsbereich teilweise umgrenzte Fläche wird als Recyclinghof genutzt.
Der Geltungsbereich besteht aus den auf dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesenen Flurstücken:
- Gemarkung 3347, Flur 11,
- Flurstücke 14/1 und 14/2 (überwiegend),
- von Flurstück 15 westlich ein 25 m-Streifen sowie der südliche Teil
- sowie das südliche Teilstück von Flurstück 16.
Gegenüber dem Vorentwurf wurde die Fläche des Recyclinghofs aus dem Geltungsbereich ausgegliedert, weil dessen Verfügbarkeit nicht gesichert werden kann und auch keine Module auf der Fläche vorgesehen sind.
Die Flächen eines privaten Eigentümers werden durch die Solarpark Höchster Berg GmbH &Co. KG für den Nutzungszeitraum von 30 Jahren gepachtet.