4.6.3 Zusammenfassung des Umweltberichts
Das Gebiet der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Gelting, im Weiteren Plangebiet genannt, liegt ca. 2 km südöstlich vom Ortskern der Gemeinde Gelting, südlich der Bundesstraße 199.
Die 21. Änderung des FNP wird parallel zur 4. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 aufgestellt.
Das rund 2,2 ha große Plangebiet besteht im überwiegenden Flächenanteil aus Landwirtschaftsflächen, mit einer westlich an das bisherige Betriebsgrundstück anschließenden Ackerfläche und einer daran nördlich anschließenden Grünlandfläche. Das bisherige Betriebsgrundstück der Tischlerei Pfeiffer ist nicht Bestandteil der FNP-Änderung, da dieses bereits als Gewerbegebiet dargestellt ist.
Knicks verlaufen entlang der Plangebietsränder. Ein Knick verläuft zudem an der westlichen Grenze des bisherigen Betriebsgrundstücks.
Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des Betriebsstandortes geschaffen werden.
Im bisher gültigen Flächennutzungsplan ist der Plangeltungsbereich als Fläche für die Land-wirtschaft dargestellt. Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, wird für diesen Bereich die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von gewerblichen Bauflächen.
Die naturschutzrechtlich geschützten Knicks werden, mit Ausnahme des an der westlichen Grenze des bisherigen Betriebsgrundstücks verlaufenden Knicks, erhalten und u.a. durch Baufreihalteflächen vor Beeinträchtigungen geschützt.
Die Beseitigung dieses Knickabschnittes ist für die Betriebserweiterung erforderlich und unumgänglich. Für diesen erheblichen Eingriff im Schutzgut Biotope, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt ist eine Ausnahme vom Biotopschutz erforderlich. Als Ersatz werden an den Plangebietsrändern zusätzliche Knickabschnitte neu angelegt. Die entsprechende Planung wird in der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 verbindlich festgelegt.
Erhebliche Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter sind zudem durch die Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen zu erwarten.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird durch Maßnahmen auf einer externen Ausgleichsfläche in Wackerballig erbracht, die in etwa 3,2 km Entfernung nordwestlich des Plangebietes liegt.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird im Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 quantitativ ermittelt und dargelegt.
Im Ergebnis sind bei Realisierung der Planung einschließlich Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen insgesamt keine nachhaltigen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.