Planungsdokumente: Gebiet "Ortsteil Stellau,westlich Schulstraße 6 - 18, nördlich Schulstraße 42"

Begründung

Allgemeines

Grundlage dieses Bebauungsplanes sind:

das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548),

die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132) in der zuletzt geänderten Fassung,

die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. 1991 I S. 58),

die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO SH) vom 22. Januar 2009, (GVOBI. 2009, S. 6) in der zuletzt geänderten Fassung,

das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),

das Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz ? LNatSchG SH) vom 24. Februar 2010 (GVOBI. S. 301) in der zuletzt geänderten Fassung,

der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel (F-Plan), derzeit in Neuaufstellung und

der Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel (L-Plan), derzeit in Neuaufstellung.

Gründe und Planerfordernis

Die Gemeinde Barsbüttel plant im Ortsteil Stellau die Arrondierung von Wohnbauflächen, um den örtlichen Bedarf decken zu können.

Lage im Gemeindegebiet

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Stellau der Gemeinde Barsbüttel. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist begrenzt von einem nicht mehr aktiven landwirtschaftlichen Betrieb im Norden, der Schulstraße im Osten, Wohnhäusern im Süden sowie einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Westen.

Das Gebiet liegt in einer Entfernung von ca. 6 km zum Rathaus und ca. 500 m zum Ortskern Stellaus.

Das 1,2 ha große Plangebiet umfasst Teile des Flurstücks 14/56 und 271 der Flur 2 in der Gemarkung Barsbüttel.