3.3. Erschließungskonzept
Für den Fall, dass in dem Gebiet Leitungen und Kabel verlaufen, kann es ggf. zu Konflikten zwischen den Baumaßnahmen und den Anlagen kommen.
Die Flächen 2,50 m rechts und links der Leitungen und Kabel dürfen weder überbaut noch mit Anpflanzungen versehen werden. Einzelne Baumstandorte sind vor der Bauausführung abzustimmen.
Sofern durch die Umsetzung des Planvorhabens Erweiterungen und/oder Umlegun- gen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen bzw. -leitungen notwendig werden, sind
diese durch den jeweiligen Antragsteller zu seinen Lasten auszuführen. Besondere Schutzmaßnahmen, z. B. bei Baumstandorten sind abzustimmen und gehen zu Las- ten des Verursachers.
Wasserversorgung
Die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Bauflächen werden an das bestehen- de Leitungsnetz der Vereinigten Stadtwerke Netz GmbH anzuschließen sein. Das Plangebiet ist im Bereich der Bestandsgebäude bereits an die vorhandenen Leitun- gen angeschlossen. Für die geplanten Gebäude können neue Anschlüsse verlegt werden.
Beseitigung des Schmutzwassers
Alle Grundstücke innerhalb des Plangebietes sind mit Anschluss- und Benutzungs- zwang an die öffentliche Schmutzwasser- und an die öffentliche Niederschlagswas- seranlage anzuschließen.
Das Planungsgebiet kann in Hinblick auf die Entsorgung „Regenwas- ser/Schmutzwasser“ grundsätzlich erschlossen werden. In unmittelbarer Nähe sind entsprechende Kanäle vorhanden, in welche das Schmutzwasser eingeleitet werden kann. Kanalbetreiber sind die Stadtwerke Bad Oldesloe.
Regenwasserbeseitigung
Im Planungsbereich soll die Möglichkeit der grundstücksbezogenen Oberflächen- wasserversickerung genutzt werden. Nach § 5 der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseiti- gungssatzung) kann vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang der zentralen Nie- derschlagswasserbeseitigung auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden, wenn nicht das gesammelte Fortleiten erforderlich ist und eine Versickerung oder ander- weitige Beseitigung bzw. Verwendung (Regenwassernutzungsanlage) des Nieder- schlagswassers auf dem Grundstück ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allge- meinheit möglich ist.
Das innerhalb des Plangebietes anfallende Regenwasser kann grundsätzlich an den Regenwasserkanal der Stadtwerke Bad Oldesloe angeschlossen werden.
Versorgung mit elektrischer Energie
Aufgrund eines Konzessionsvertrages versorgt die Vereinigten Stadtwerke Netz GmbH das Stadtgebiet mit Strom. Das Erfordernis zusätzlicher Flächen für die Stromversorgung der innerhalb des Plangebietes noch nicht bebauten Bauflächen wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch die Vereinig- ten Stadtwerke Netz GmbH zu prüfen sein.
In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Aufheizung der Erd- atmosphäre durch die Verbrennung fossiler Energieträger wird geraten, durch Ener- gieeinsparung, rationelle Energieverwendung und die Nutzung regenerativer Ener- gien den Primärenergieverbrauch zu senken.
Wärmeversorgung - Ökologische- und Energiesparpotentiale
Es wird empfohlen, alle Einsparpotentiale für Primärenergie, insbesondere durch ausreichende Wärmedämmung bei der Errichtung von Gebäuden sowie Nutzung emissionsarmer Brennstoffe und Verfahren zu nutzen. Bei der Planung der Anord- nung und Gestaltung der Gebäude kann und sollte die Nutzung von Solartechnik vorgesehen werden.
Gasversorgung/Fernwärmeversorgung
Die Erschließung von Gebieten mit Gas und Fernwärme wird in Bad Oldesloe zurzeit durch die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vorgenommen. Fernwärmeleitungen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans aktuell nicht vor. Eine Erschließung durch Fernwärme würde einen größeren Aufwand bedeuten.
Breitband
Der Ausbau des Glasfasernetzes für Breitband-Internet wird in Bad Oldesloe zurzeit durch die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vorgenommen und ist im Zuge der Be- bauung mit diesen abzustimmen.
Telekommunikation
Die Stadt Bad Oldesloe wird von der DEUTSCHEN TELEKOM AG und von anderen privaten Fernmeldeanbietern versorgt.
Auf bestehende ortsfeste Anlagen zur Versorgung mit Kommunikationsmedien ist bei Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Kommunikationsnetzes sowie zur Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme frühzeitig vor Baubeginn dem zu- ständigen Telekommunikationsbetreiber schriftlich anzuzeigen.
Klimaschutz
Es gelten die Klimaleitsätze der Stadt Bad Oldesloe. Brandschutz
Wird im weiteren Verlauf ergänzt.
Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung
Die Abfallbeseitigung ist Aufgabe des Kreises Stormarn und wird zentral mit Benut- zungszwang für das Plangebiet geregelt. Die Abfälle sind innerhalb des Plangebietes in festen Behältern oder in Wertstoffsäcken auf den Grundstücken zu sammeln.
Die geplante Haupterschließungsstraße auf dem Flurstück 185 von der Wolkenweher Dorfstraße soll für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, aber auch Müllwagen befahrbar sein. Die Größe der geplanten Wendemöglichkeit der Haupterschließungsstraße ist für diese Fahrzeuge ausgelegt. Die an den Wendehammer angrenzenden Erschlie- ßungswege sind für ein Müllfahrzeug nicht befahrbar, da dort keine angemessene Wendemöglichkeit vorgesehen ist. Die Anlieger haben dafür Sorge zu tragen, ihre Mülltonnen der Müllabfuhr auf den dafür vorgesehenen Sammelplätzen zugänglich zu machen.