öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1.57
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –Institution
Gemeinde Barsbüttel - Der BürgermeisterPlanungsanlass
Die Gemeinde Barsbüttel nimmt den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum zum Anlass den Bebauungsplan Nr. 1.57 am südlichen Rand des zentralen Ortsteils aufzustellen.
Die momentane Nutzung der vorhandenen Lagerhallen eines ehemals dort angesiedelten landwirtschaftlichen Betriebes soll wohnbaulich weiterentwickelt werden. In Anlehnung an die nördlich angrenzenden Siedlungsstrukturen sollen hier, anstelle der gewerblichen Nutzung, Mehrfamilienhäuser und, in untergeordnetem Maße, Einfamilien- und Doppelhäuser zugelassen werden.
Ansprechperson
Jens-Peter Dahl 040 / 670 72 421
Juliane Büttner 040 / 670 72 424