13. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für den Neubau einer Pumpstation bei den Teichen; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Kappeln
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Auf der bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzten Fläche zwischen der Eckernförder- und der Wiker Straße, nördlich der Teiche in Ellenberg muss eine neue Pumpstation für die Abwasserentsorgung errichtet werden. Die ca. 360 m² große Fläche soll als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt werden.
Ansprechperson
Elke von Hoff
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