Planungsdokumente: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Zudem ist die Grundwasserneubildung bereits durch die vorhandenen Versiegelungen vorbelastet. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die landwirtschaftliche Nutzung ebenso fortgeführt wie die touristische Nutzung der Ferienhäuser sowie einer vorhandenen Ferienwohnung. Der Gebäudebestand bliebe dafür unverändert. Die Wohnmobilstellplätze im östlichen Plangebiet würden entfallen. Gegebenenfalls würden die Stellplätze zurückgebaut. Aufgrund der teilweise wasserdurchlässigen Bauweise würde es nur zu einer geringen Erhöhung der Versickerungsrate kommen. Zusätzliche Versiegelungen im nördlichen Plangebiet blieben aus. Aufgrund der lehmigen Bodengegebenheiten ist auch im Bereich der unversiegelten Flächen mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Innerhalb des Plangebietes wird es abgesehen von der Überdachung eines Reitplatzes im nördlichen Plangebiet nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der versiegelten Fläche kommen, da vor allem der bauliche Bestand gesichert und teilweise umgenutzt werden soll. Das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen wird weiter wie bisher über die Drainage der umliegenden Felder abgeleitet. Das Regenwasser der befestigten Flächen wird in die alte Jauchegrube geleitet und dort zum Tränken der Tiere aufgefangen. Das überschüssige Niederschlagswasser wird als Bewässerung auf das Grünland ausgefahren.

Das im Bereich der Wohnmobilstellplätze anfallende Niederschlagswasser kann innerhalb der dort vorhandenen Rasenflächen versickern. Die einzelnen Plätze wurden um eine ehemalige Silobetonfläche angelegt, die jetzt als Zufahrt zu den Plätzen dient. Auf den einzelnen Plätzen sind bewusst nur die Flächen, auf denen die Wohnmobile parken, mit Asphaltsplit befestigt, die 5 m dazwischen sind jeweils als Rasenflächen angelegt. Ein Problem mit Staunässe besteht seit dem Bestehen des Stellplatzes nicht. Gleiches wird für die geplante Überdachung des Reitplatzes angenommen. Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes wird bzgl. der Ableitung des Niederschlagswassers durch ein Fachbüro eine Berechnung gem. A-RW 1 durchgeführt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Die Stellplätze im Bereich des baulich geprägten Hofes sind aus wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die vorhandenen Zufahrten in diesem Bereich sind aufgrund der Nutzung durch schwere landwirtschaftliche Maschinen überwiegend als Betonflächen befestigt und müssen auch in dieser Form erhalten bleiben. Weiterhin sind nicht befestigte Flächen im Bereich des Wohnmobilstellplatzes als Rasenflächen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierdurch soll eine Erhöhung der im Plangebiet vorhandenen Versickerungs- und Verdunstungsrate gefördert werden.

Die vorhandenen Bäume und Vegetationsstrukturen im Plangebiet werden erhalten und sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate auswirken.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da kaum Neuversiegelungen entstehen. Anfallendes Niederschlagswasser wird im Bereich des Hofes über Drainagen abgeleitet oder zur weiteren Verwendung gesammelt und im Bereich des Wohnmobilstellplatzes versickert.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Brodersby herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt bei ca. 9,3 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 770 mm/Jahr (DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde ein Großteil der Fläche weiter wie bisher genutzt. Zusätzliche Gebäude entstünden nicht. Der nicht mehr nutzbare Wohnmobilstellplatz würde gegebenenfalls zurückgebaut. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas wären im Plangebiet auch bei Rückbau des kleinflächigen Wohnmobilstellplatzes nicht zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Die Bauleitplanung ermöglicht im Wesentlichen die Erhaltung und Umnutzung des baulichen Bestandes im Plangebiet. Zusätzlich ist eine geringfügige Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelter Fläche im nördlichen Plangebiet möglich.

Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Die Planung ermöglicht die Überdachung eines vorhandenen Reitplatzes, der bereits als Sandplatz gestaltet ist und somit keinen positiven Einfluss auf die Luftqualität und Kleinklima nimmt. Es ist weiterhin vorgesehen, einen Teil der Ackerfläche aus der Nutzung zu nehmen und als Ovalbahn für den Reitsport zu nutzen. Die Flächen, die nicht mit Sand als Ovalbahn gestaltet werden, sollen als Grünfläche entwickelt werden, wodurch gegenüber der ackerbaulichen Nutzung eine dauerhafte Vegetationsstruktur entsteht. Zusätzlich ist am nördlichen, östlichen und südöstlichen Rand des Plangebietes die Herstellung eines Knicks bzw. die Pflanzung einer Hecke vorgesehen. Die Grünstrukturen steuern einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches, die durch die baulichen Anlagen bedingt werden, entgegen.

Das Plangebiet wird bereits touristisch genutzt. Durch die Schaffung zusätzlicher Ferienwohnungen und die dauerhafte Sicherung der vorhandenen Wohnmobilstellplätze und Ferienhäuser werden sich der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahmen und der vorhandenen Nutzungen jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Umbauphase.

Aufgrund der regulierenden Wirkung des im Nahbereich der Ostsee häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Brodersby und den bereits versiegelten Flächen haben die Planungen Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Osten der Gemeinde Brodersby ist durch die landwirtschaftliche Nutzung in einer kuppigen Moränenlandschaft geprägt. Die vorhandenen großflächigen Schläge sind typisch für die Landschaft Schwansen, die in der Vergangenheit durch die Gutswirtschaft geprägt war. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden durch natürliche Strukturen wie Knicks, Gehölzflächen und Stillgewässer aufgelockert. Die Kreisstraße 62 sorgt für eine Zerschneidung der Landschaft. Eine weitere Vorbelastung des Landschaftsbildes besteht durch mehrere Windenergieanlagen westlich des Plangebietes.

Das Plangebiet befindet sich westlich des Ostseebades Schönhagen im Nahbereich der Ostseeküste. Das Ostseebad ist baulich geprägt. Vom Plangebiet aus ist die mehrgeschossige Rehaklinik am westlichen Rand von Schönhagen trotz vorhandener Gehölzstrukturen deutlich sichtbar. Das Plangebiet selbst befindet sich abseits der geschlossenen Ortschaft. Es umfasst einen landwirtschaftlichen Betrieb mit seinem typischen Gebäudebestand. Der bestehende Wohnmobilstellplatz befindet sich am östlichen Rand des Plangebietes und ist bislang nicht eingegrünt. Unmittelbar westlich des Plangebietes befindet sich ein Gewerbebetrieb, der aus sukzessiv aus einem landwirtschaftlichen Betrieb entwickelt wurde. Der bauliche Gesamtkomplex ist bislang wenig eingegrünt und stellenweise in der bewegten Landschaft deutlich einsehbar. Das Plangebiet ist im Gegensatz zum Gewerbebetrieb von Süden aus hinter einer Geländekuppe gelegen, was die Einsehbarkeit reduziert.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (§ 26 BNatSchG), weswegen u.a. der Erhalt des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist.

Das Plangebiet wird bereits unter dem Aspekt der Verknüpfung zwischen Tourismus und Landwirtschaft touristisch genutzt. Es existieren vier Ferienhäuser, eine Ferienwohnung sowie ein bis Ende 2022 genehmigter Wohnmobilstellplatz. Der Eiskellerweg geht im Bereich des Plangebietes in einen Feldweg über. Die Wege werden insbesondere in den Sommermonaten durch Radfahrer und Spaziergänger genutzt und dienen so der Naherholung. Eine besondere Bedeutung, z.B. als überregionaler Rad- oder Wanderweg, kommt den Wegen jedoch nicht zu.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Bauleitplanung würde die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet fortgeführt. Die touristische Nutzung würde jedoch gegenüber dem Ist-Zustand eingeschränkt, da ein bestehender Wohnmobilstellplatz nicht weiter genutzt werden könnte. Auch die Umnutzung eines nicht mehr sinnvoll für die Landwirtschaft nutzbaren Stallgebäudes bliebe aus. Die voraussichtliche Folge sind der Leerstand und Verfall des Gebäudes, was wiederum zu negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild führen kann. Zusätzliche bauliche Anlagen, die Veränderungen des Landschaftsbildes verursachen, könnten im Plangebiet nicht entstehen.

Auswirkungen der Planung

Das Plangebiet befindet sich aktuell noch im Landschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wird eine Entlassung der Planbereichsflächen angestrebt. Dennoch ist der Schutz des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung, da die Flächen auch bei einer Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet künftig unmittelbar an dieses angrenzen werden.

Die Planung dient im Wesentlichen der nachhaltigen Sicherung der bestehenden Nutzungen und der sinnvollen Nachnutzung des landwirtschaftlich geprägten Gebäudebestandes. Es ist vorgesehen, ein ehemaliges Stallgebäude so umzunutzen, dass neue Ferienwohnungen entstehen können. Die Gebäudegestalt soll dafür erhalten werden, sodass keine erheblichen Veränderungen des Landschaftsbildes verursacht werden. Im nördlichen Plangebiet soll ein vorhandener Reitplatz überdacht werden. Hierdurch wird der bauliche Bestand des Plangebietes geringfügig in Richtung Norden verschoben werden. Die künftige Bebauung wird sich jedoch möglichst in einer Flucht mit den Gebäuden des westlich angrenzenden Gewerbebetriebes befindet. Eine zusätzliche Minderung erfolgt durch die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe für die Überdachung im parallel aufgestellten Bebauungsplan.

Der Vegetationsbestand im Plangebiet kann im Zuge der Planung erhalten werden. Eine starke aber noch nicht als landschaftsbestimmend geltende Kastanie (Ø = 60 cm) auf der Hofanlage wird erhalten. Weiterhin ist eine Eingrünung des Plangebietes nach Norden, Osten und Südosten vorgesehen, da das Plangebiet hier bislang offen einsehbar ist. Im Norden und Nordosten wird ein Knick hergestellt. Der Knick wird entlang der Flächen entstehen, die für den Reitbetrieb des Hofes genutzt werden (Ovalbahn, Reitplatz, Round-Pen, Winterweide), und künftig entsprechend seiner ursprünglichen Bedeutung landwirtschaftliche Nutzflächen voneinander abgrenzen. Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes wird dagegen eine zweireihige Hecke zur Eingrünung und zum Schutz des Landschaftsbildes vorgesehen. Entlang des Wohnmobilstellplatzes wird explizit von einer Knickanlage abgesehen, da in diesem Bereich tendenziell eher mit Rückschnitt und Beeinträchtigungen durch die Stellplatznutzung zu rechnen ist, die dem Biotopschutz eines Knicks entgegenstehen würde. Entlang der Reitanlagen sind dagegen keine Beeinträchtigungen eines geschützten Knicks zu erwarten.

Das Plangebiet wird dauerhaft und nachhaltig als Bestandteil des touristischen Angebotes in der Gemeinde Brodersby gesichert. Die Erholungsnutzung wird somit gestärkt. Beeinträchtigungen der angrenzenden Wege werden nicht verursacht.

Durch die Planung sind Auswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut zu erwarten. Im Wesentlichen wird der Bestand gesichert. Zusätzliche hochbauliche Anlagen werden nur in geringen Maße mit der Überdachung des Reitplatzes zugelassen. Das Plangebiet wird künftig mit einem Knick bzw. einer Hecke noch Norden, Osten und Südosten eingefriedet, um so die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild zu reduzieren.