Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 13 - 1. Änderung für den Bereich der Matthias-Claudius-Schule

Begründung

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen

Die Stadt Reinfeld in Holstein ist nach § 2 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 als Unterzentrum eingestuft.

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) führt zu Gemeinbedarfseinrichtungen unter Ziffer 6.8 aus: „Einrichtungen aus dem Bereich Soziales und Gesundheitswesen und Jugendhilfe bieten Dienstleistungen für die Bevölkerung im Planungsraum insgesamt an. Darüber hinaus gibt es Einrichtungen für spezielle Zielgruppen. Diese Einrichtungen sollen den Bedarf im Planungsraum decken. Die vorhandenen Einrichtungen sind, soweit sie bedarfsgerecht sind, langfristig zu sichern, weitere Einrichtungen entsprechend dem Bedarf auszubauen.“

Der Regionalplan für den Planungsraum I (alt) des Landes Schleswig-Holstein, Stand: Fortschreibung 1998, führt dazu aus, dass die zentralen Orte Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind. Sie sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik, durch eine der zukünftigen Entwicklung angepassten Ausweisung von Wohnbau-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen gerecht werden.

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet in seiner zurzeit wirksamen Fassung als 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Schule', 'Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen'; 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen' und 'Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen' dar, so dass dem Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entsprochen wird.

Ausschnitt aus der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das ca. 1,55 ha große Plangebiet liegt in der Ortsmitte der Stadt Reinfeld/Holstein, südöstlich der 'Ahrensböker Straße' (L 71), nordwestlich der 'Marktstraße', westlich der Bebauung 'Neuhöfer Straße' und nordöstlich des Markplatzes sowie der Tankstelle an der Ahrensböker Straße. Konkret handelt es sich um das Gebiet der 'Matthias-Claudius-Schule'.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet wird von der 'Matthias-Claudius-Schule' eingenommen. Dabei handelt es sich um eine Grundschule mit offener Ganztagsschule. Die Schule besuchen zurzeit 476 Schülerinnen und Schüler. Mit 21 Klassen ist die Matthias-Claudius-Schule 5- bis 6-zügig (Stand: 2019/20). Das Schulgelände besteht aus älteren und neueren Gebäudeteilen mit mehreren Fachräumen, einer Aula und einer Sporthalle. Die Gebäude sind vom Pausenhof umgeben. Dieser ist z. T. naturnah gestaltet. Mehrere Bäume stocken auf dem Gelände. Im Norden befindet sich eine Stellplatzanlage.

Das Plangebiet ist umgeben im Nordwesten von Wohnbebauung, im Nordosten von gemischter Bebauung, im Südosten liegt die Marktstraße mit zukünftig geplanten Geschosswohnungsbauten, im Westen schließt sich ebenfalls gemischte Bebauung an mit Autohaus, Hotel, Wohnhäusern, Marktplatz und dahinter sich anschließendem Friedhof.

Gegenwärtig gilt für das Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 13 C, der am 17. April 2009 rechtskräftig wurde. Dieser trifft für das Plangebiet folgende zentrale Festsetzungen:

  • 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit folgenden Zweckbestimmungen:
  • 'Schule';
  • 'Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen';
  • 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen';
  • 'Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen';

  • Grundflächenzahl (GRZ): 0,6;

  • abweichende Bauweise (a).

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 13 C