Planungsdokumente: 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Port Olpenitz" für den Bereich zwischen der Marina und der Straße Südring; hier: Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung im Internet
Textliche Festsetzungen
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 65 sowie der rechtskräftigen Änderungen gelten vollumfänglich weiter, soweit hiervon nachfolgend nicht abgewichen wird.
SO 2.9.1 SO Sportboothafen und Dienstleistungen
Zweckbestimmung: Das Sondergebiet dient der Errichtung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, die auf den Sportboothafen und den Tourismus im Bereich 'OstseeResort Olpenitz' ausgerichtet sind.
zulässig sind:
1. Service-/Werftdienstleistungen,
2. Stellflächen für Sportboote, Bootstrailer und PKWs,
3. Gastronomie,
4. Räume für freie Berufe nach § 13 BauNVO,
5. nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
1. im Erdgeschoss: zur Versorgung des 'OstseeResorts Olpenitz' dienende Läden und Shops mit einer Verkaufsfläche von jeweils max. 150 m².
2. Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.