6. Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetztes
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Wird im Laufe des weiteren Verfahrens ergänzt.
Hinweis:
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Gemeinde Barsbütel, eingesehen werden.