15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Port Olpenitz" für Gastronomie nordöstlich des Verkehrskreisels; hier: Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung im Internet
Kappeln
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Im Bereich nordöstlich des Verkehrskreisels im OstseeResort Olpenitz soll eine Gastronomie errichtet werden. Zunächst wird das in Form eines Beach-Clubs erfolgen.
Ansprechperson
Elke von Hoff
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