16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt Schlei-OstseePlanungsanlass
Mit Schreiben vom 09.04.2026 hat der Vorhabenträger die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Biogasspeicherkraftwerks westlich von Schönhagen beantragt. Ziel ist die Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes.
Das Vorhaben soll auf Flurstück 95, Flur 2 der Gemarkung Schönhagen entstehen, westlich der Straße ‚Eiskellerweg‘ und nördlich der ‚Ostseestraße‘.
Das Vorhaben soll das bestehende Nahwärmenetz in den Ortsteilen Schuby, Dörphof und Karlberg, sowie die Anschlüsse des Kindergartens und der Schule in Karby erweitern und zukünftig auch Schönhagen mit Wärme versorgen.
Gemäß Antrag des Vorhabenträgers sind voraussichtlich folgende Einrichtungen notwendig:
- Biogas-Blockheizkraftwerk 2.500 kW
- Trafo 2.500 kVA
- Biogasniedrigdruckspeicher ca. 20.000 m³
- Wärmepufferspeicher 2.500 m³, ca. 16 m Durchmesser
- Hackschnitzelheizung 980 kW Leistung
- Halle mit Hackschnitzellagerraum ca. 25 m x 15 m
Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geplant. Zeit-gleich soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Brodersby ist der Planbereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Gemeinde plant die Darstellung von einem Sonstigen Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit den Zweckbestimmungen „Blockheizkraftwerk“.
Ansprechperson
Amt Schlei-Ostsee Abteilung Bauen und Umwelt
Frau Busse 04351/7379-510 E-Mail: nicola.busse@amt-schlei-ostsee.de
Datenschutzbeauftragter: Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Buss
E-Mail: dr.buss@rpm-recht.de
Aktuelle Mitteilungen
Ihre Ansprechpartner im Verfahren:
Mit dem Verfahren betraut ist Frau Nicola Busse, Tel. 04351/7379- 510, Anschrift Holm 13, 24340 Eckernförde.
Wichtige Mitteilung für Bürger
Die Gemeinde Brodersby lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.
Wichtige Mitteilungen für TöB:
Die Gemeinde Brodersby lädt Sie ein, an dem nachstehenden Bauleitplanverfahren teilzunehmen.
Ergänzende Unterlagen
weitere Information
Stellungnahme #M1012
Gegen die o. a. Bauleitplanung bestehen in straßenbaulicher und verkehrlicher Hinsicht keine Bedenken.
Straßen des überörtlichen Verkehrs, die in der Verwaltung des LBV-SH liegen werden von der o. a. Bauleitplanung nicht betroffen.
Hinweis von der Stabsstelle Baustellenkoordinierung:
Damit sich die Anbindung des Bebauungsgebietes an/über das klassifizierte Straßennetz und Materialtransporte für die Erschließung des Bebauungsgebietes nicht mit Baumaßnahmen des LBV.SH überschneiden, sind die Arbeiten zur Erschließung des Bebauungsgebietes im Vorwege mit der Baustellenkoordinierung des LBV-SH abzustimmen.
Die Abstimmung mit der Baustellenkoordinierung des LBV.SH hat über das Funktionspostfach baustellenkoordinierung@lbv-sh.landsh.de zu erfolgen.
Stellungnahme #M1005
1 Kurzstellungnahme
a) Genehmigungserfordernis
Das Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 1.170 m zur Küste.
Eingriffe in Deiche oder andere Küstenschutzanlagen sind gemäß der vorliegenden Unterlagen nicht vorgesehen.
Eine direkte Betroffenheit von küstenschutzrechtlich relevanten Genehmigungstatbeständen ist auszuschließen.
b) küstenschutzrechtliche Bauverbotsregelungen
Das Plangebiet befindet sich nicht:
im Bereich von Landesschutz- und Regionaldeichen,
im Deichvorland,
im Bereich von Steilufern, Dünen oder Strandwällen,
innerhalb eines Hochwasserrisikogebiets nach § 59 Abs. 1 LWG.
Die Bauverbotsregelungen auf der Grundlage von § 82 Abs. 1 LWG finden im Plangebiet daher keine Anwendung.
Eine Zuständigkeit der unteren Küstenschutzbehörde ist insgesamt nicht erkennbar.