Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und einer Ortsbegehung sowie der Biotoptypenkartierung. Zusätzlich wurden die Ergebnisse des Schallgutachtens der Dörries Schalltechnische Beratung GmbH berücksichtigt.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des Gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen.

Die Informationen des LLUR aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich regelmäßige Überwachungstermine in kürzeren Abständen im Rahmen der Bauausführung bis zur Fertigstellung zur Überwachung der baubedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen, wird hier allgemein besonders hingewiesen und diese bleibt unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Festsetzungen in Teil A und B (hier insbesondere der Anpflanz- und Erhaltungsgebote und der zulässigen Bodenversiegelungen).
  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Hinweise im Text Teil B.
  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen außerhalb des Geltungsbereiches durch das Vorhaben.
  • Kontrolle der Berücksichtigung des schonenden Umgangs mit Mutter- bzw. Oberboden.
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter/geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG.
  • Unvorhergesehene Vorkommen sonstiger schädlicher Bodenveränderungen (§ 2 LBodSchG).
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur- oder Bodendenkmälern (§ 15 DSchG).
  • Generelle Kontrolle zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme.

5.3 Allgemeine Zusammenfassung

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Damp schafft die Grundlage für die Erweiterung und Modernisierung des vorhandenen Feuerwehrstandortes am nördlichen Rand der Ortschaft Vogelsang-Grünholz. Die überplanten Flächen sind im südlichen Plangebiet baulich genutzt und im nordöstlichen Plangebiet naturnah als Sukzessionsfläche ausgeprägt.

Im Plangebiet ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses und die Schaffung eines dazugehörigen Pkw-Parkplatzes vorgesehen. Entsprechend dieser Nutzung werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes angepasst. Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Das Plangebiet wird im Wesentlichen als Feuerwehrstandort entwickelt. Diese Nutzung ist bereits vorhanden. Im Zuge der Neuplanung wurde hinsichtlich der angrenzenden Wohnbebauung eine Schallimmissionsprognose erstellt, deren Ergebnisse in der Bauleitplanung berücksichtigt worden sind. Zum Schutz der südlich gelegenen Wohnbebauung wird eine Lärmschutzwand entlang des Parkplatzes errichtet.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die überplante Ausgleichs-/Sukzessionsfläche wird umgewidmet und über ein Ökokonto ersetzt. Für die zu rodenden Bäume werden Ersatzbäume im Ortsteil Vogelsang-Grünholz gepflanzt. Bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung für die unvermeidbaren Gehölzrodungen sowie die geplanten Gebäudeabrisse ist ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG auszuschließen. Eine geschützte Knickstruktur wird erhalten. Eingriffe in den nördlich gelegenen Wald werden so weit wie möglich minimiert.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich wird bereits größtenteils durch die ansässige Feuerwehr Damp genutzt. Versiegelte und bebaute Flächen sind vorhanden. Ein Flächenverbrauch ist allem durch die Inanspruchnahme einer bislang unversiegelten Ausgleichsfläche als Parkplatz für die Feuerwehr gegeben. Dieser Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an einem funktionsfähigen, lokalen Feuerwehrstandort begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Schutzgut Boden: Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes wird die überbaubare Grundfläche für die Fläche für den Gemeinbedarf mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Diese darf für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden. Weiterhin wird ein Parkplatz vorgesehen, der vollständig versiegelt wird. Im westlichen und südlichen Planbereich sind bereits große Flächenteile versiegelt, die bei der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Das konkrete Ausgleichserfordernis wird im B-Plan Nr. 19 bilanziert.

Schutzgut Wasser: Weite Teile des Plangebietes sind bereits versiegelt. Die Neuversiegelungen im nordöstlichen Plangebiet werden zu einer weiteren Erhöhung des Oberflächenabflusses führen. Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan eine Berechnung nach A-RW 1 berücksichtigt. Der Erhalt und die Neuanpflanzung von Gehölzen wirkt sich positiv auf die Verdunstung aus.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Planung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Neue Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima aus.

Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen werden insofern gemindert, als dass der Planbereich bereits bebaut ist und sich neue hochbauliche Anlagen im Wesentlichen auf die bebauten Bereiche des Plangebietes beschränken. Der vorhandene Gehölzbewuchs innerhalb und außerhalb des Plangebietes wird zum Teil erhalten und dient weiterhin zur Eingrünung. Entlang des neu entstehenden Pkw-Parkplatzes werden zur Einbindung neue Gehölzpflanzungen vorgenommen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter und Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden durch die Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen am Rand der Ortslage Vogelsang-Grünholz sind trotz der vorhandenen baulichen Nutzung teilweise als erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in Boden, Landschaftsbild und Gehölz- bzw. Vegetationsstrukturen sind ausgleichbar.

Nach Durchführung aller in der Bauleitplanung vorgesehener Maßnahmen ist jedoch von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.