4 standortalternativen
Wohnmobilstellplatz
Im Rahmen der Planung ist eine Standortalternativenprüfung für die Entwicklung eines hochwertigen Wohnmobilstellplatzes im Gemeindegebiet durchgeführt worden. Ausgehend von den Grundsätzen, dass
- touristische Entwicklungen größeren Umfangs vor allem in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung stattfinden sollen,
- möglichst eine Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen bzw. bereits intensiv touristisch genutzte Bereiche bestehen soll und
- neue Siedlungsflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen,
wurde im Gemeindegebiet folgender Untersuchungsraum für die Standortalternativenprüfung definiert:
- im Westen bis zum Rand des Ordnungsraumes für Tourismus und Erholung,
- im Norden bis zur Straße ‚Schweineweide‘
- im Osten bis zum Ostseebad bzw. den vorhandenen touristischen Einrichtungen und
- im Süden bis zur Straße ‚Schwastrummühle‘/‚Kuhberg‘.
Um die kleinen Gemeindestraßen von zusätzlichem Verkehr v.a. mit großen Wohnmobilen freizuhalten, sollte ein neuer Wohnmobilpark möglichst in der Nähe der überörtlichen Straßen, hier der Kreisstraße K 61, liegen. Zudem sollte die Lage so gewählt werden, dass Beeinträchtigungen der vorhandenen touristischen Nutzungen (v.a. der Ferienwohnungen) vermieden werden.
Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Prüfung zunächst alle Flächen zu berücksichtigen, für die bereits ein verbindliches Baurecht besteht. Solche Flächen sind im Untersuchungsgebiet der Standortalternativenprüfung nicht vorhanden.
Insgesamt sind sieben Flächen im Rahmen Alternativenprüfung betrachtet worden. Aus der Flächenbetrachtung ergibt sich, dass es zu den beabsichtigten Planflächen zwischen der Straße ‚Dorotheental‘ und dem vorhandenen Wohnmobilplatz (Fläche Nr. 5) nur zwei vergleichbare Alternativen gibt, um die Rahmenbedingungen für die weitere touristische Entwicklung der Gemeinde in Form eines hochklassigen Wohnmobilstellplatzes zu schaffen (Flächen Nr. 2 und 6).
Fläche Nr. 2 befindet sich am Ortseingang des Ostseebades Damp unmittelbar nördlich der K 61. Die Fläche wird als Acker genutzt und ist teilweise im F-Plan als Parkplatz überplant. Die Fläche liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Immissionsrechtliche Beeinträchtigungen können ggf. durch den angrenzenden Betriebshof des Ostseebades sowie die Kreisstraße bestehen.
Die Fläche Nr. 6 grenzt im Süden an das Plangebiet des B-Planes Nr. 20 an und erstreckt sich weiter in Richtung Ostseeküste. Die Fläche ist als Acker in Nutzung. Im Flächennutzungsplanbesteht derzeit die Darstellung als Sonderbaufläche ‚Campingplatz‘. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Immissionsschutzrechtlich wäre der südlich angrenzende Wohnmobilstellplatz zu berücksichtigen.
Als weiteres wesentliches Planungsziel der Gemeinde Damp sind die Verlagerung von Camping- bzw. Wohnmobilplätzen aus dem unmittelbaren Küstenbereich und die Verfügbarkeit der Flächen vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte kommt von den Standortalternativen nur die Fläche Nr. 5 (Plangebiet) in Frage, da die Fläche Nr. 2 derzeit für den angedachten Nutzungszweck nicht zur Verfügung steht und die Fläche Nr. 6 zu weit in den (hochwassergefährdeten) Küstenbereich hineinreicht.
Ferienwohnungen
Für die geplanten Ferienwohnungen ergeben sich keine sinnvollen Standortalternativen. Teile des denkmalgeschützten Gutshauses sowie die Nebenanlagen sind derzeit kaum genutzt. Der Gebäudekomplex diente ursprünglich der landwirtschaftlichen Nutzung, doch aufgrund der veränderten Anforderungen und Strukturen der modernen Landwirtschaft ist der landwirtschaftliche Betrieb des Gutes Damp außerhalb des Plangebietes zusammengefasst worden.
Theoretisch könnten im Gemeindegebiet die Ferienwohnungen (in einem geringeren Umfang) an einem alternativen Standort entstehen. Im Wesentlichen müsste hierzu jedoch entweder ein Neubau auf bisher unbebauten Flächen erfolgen oder es müssten bisher wohnbaulich genutzte Gebäude zu Ferienwohnungen umgenutzt werden. Beides gilt es aus Sicht der Gemeinde zu vermeiden. Dem gegenüber steht die Umnutzung des vorhandenen Gutshofes mit seinen Nebenanlagen. Der Leerstand und letztendlich der Verfall von baulicher Substanz wird durch die geplante Umnutzung vermieden. Eine Standortalternative ergibt sich an dieser Stelle nicht, da mit der Ausweisung des Sondergebietes ‚Tourismus‘ der Erhalt und die touristische Nutzbarmachung des bestehenden Gutshofes angestrebt wird.