Planungsdokumente: 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kosel für den Bereich "Neubaugebiet Schmiederedder"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Die Planbereichsfläche ist derzeit überwiegend als Grünland in landwirtschaftlicher Nutzung. Die landwirtschaftliche Nutzung wird bei Umsetzung der Planinhalte nicht mehr durchgeführt werden können. Stattdessen wird eine bisher unversiegelte Fläche weitgehend überbaut.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiter als Grünland landwirtschaftlich genutzt. Für die Schaffung neuer Wohnbauflächen würde an anderer Stelle eine Versiegelung erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Durch die Änderungen des Flächennutzungsplanes wird eine Umnutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu Siedlungsflächen möglich.

Größe des Geltungsbereiches: ca. 1,86 ha

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche: ca. 1,86 ha

Gewinn von Wohnbauflächen: ca. 1,86 ha

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind durch den Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen gegeben. Dieser Flächenverbrauch ist durch das öffentliche Interesse an neuen Wohnflächen begründet und an dieser Stelle nicht vermeidbar.

2.1.4 Schutzgut Boden

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit).

Das Gebiet der Gemeinde Kosel liegt im östlichen Hügelland im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Umweltportal SH).

Das Plangebiet weist als Bodentyp entsprechend der Bodenübersichtskarte (Maßstab 1 : 250.000) eine Braunerde mit Podsol aus weichselzeitlichem Sand auf. Der Bodentyp ist in der Landschaft Schwansen weit verbreitet und nicht als seltener Boden einzuordnen. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden hoch und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände ist leicht bewegt und weist Höhen zwischen ca. 14 und 16 m über NHN auf. Im Bereich des Grünlandes fällt das Gelände nach Süden leicht ab. Im Bereich der überplanten Ackerfläche fällt das Gelände in Richtung Westen ab.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiter als Grünland landwirtschaftlich genutzt. Für ein neues Wohngebiet würde an anderer Stelle eine Versiegelung erfolgen.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Versiegelt werden Flächen auf den Baugrundstücken (durch Gebäude, Straßen, Stellplätze u.ä.) sowie für Nebenanlagen auf den Grundstücken. Das Plangebiet wird zukünftig als Wohngebiet im F-Plan dargestellt. Der parallel aufgestellte B-Plan sieht für das Allgemeine Wohngebiet Grundflächenzahlen von 0,25 bzw. 0,3 vor. Diese Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten auf den Grundstücken um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung überschritten werden. Diese maximale Versiegelung von 37,5 % bzw. 45 % wird als Grundlage für die Ermittlung der Flächenversiegelung auf den Baugrundstücken herangezogen. Näherungsweise ergibt sich für das Plangebiet der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Versiegelung von ca. 0,762 ha.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit einzustufen. Die überplante Fläche wird bislang landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer liegen im Planbereich nicht vor.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der sandigen Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet gemäß den Informationen der Bodenübersichtskarte als hoch einzustufen. Konkrete Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet jedoch nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche weiterhin landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Anfallendes Niederschlagswasser würde auf den sandigen Böden versickern und für eine hohe Grundwasserneubildungsrate sorgen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen.

Auswirkung der Planung

Durch die geplante bauliche Nutzung der Freifläche kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses, da ein Großteil der Fläche versiegelt wird. Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Urban aus Büdelsdorf erstellen lassen.

Im parallel aufgestellten B-Plangebiet Nr. 18 wird grundsätzlich versucht, umsichtig und umweltfreundlich mit dem Wasserhaushalt umzugehen und die Wasserhaushaltsbilanz so günstig wie möglich zu gestalten. Zu den hierfür getroffenen Maßnahmen zählen:

  • Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ist nach vorheriger Reinigung vorgesehen.
  • Gründächer werden gemäß B-Plan erlaubt. Bei Nebenanlagen mit einem Rauminhalt über 30 m³ sind Gründächer vorgeschrieben.
  • Der Versiegelungsgrad innerhalb des B-Planes wird niedrig gehalten (wird deutlich durch die Grundflächenzahlen von 0,25 bzw. 0,30).

Aufgrund der sandigen Böden ist eine Versicherung im gesamten Plangebiet möglich.

Im Bereich der öffentlichen Flächen wird das anfallende Oberflächenwasser gesammelt und über Rigolenfüllkörper innerhalb der Verkehrsflächen versickert. Vor der Einleitung in die Rigolenfüllkörper ist eine entsprechende Reinigungsanlage vorgesehen.

Zur Minderung der Oberflächenversiegelung und des damit verbundenen Oberflächenabflusses sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen. Eine entsprechende Festsetzung wird in der verbindlichen Bauleitplanung getroffen.

Die Knicks werden als Grünstrukturen weitestgehend erhalten, sodass ihre Vegetation weiterhin positive Auswirkungen auf die Verdunstungsrate haben wird. Zusätzlich ist zur Durchgrünung und Förderung der Verdunstungsrate die Pflanzung von Straßenbäumen vorgesehen.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der vorgesehenen Versiegelung grundsätzlich mit einer hohen Erheblichkeit eingestuft werden. Eine Minderung erfolgt durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken sowie durch den Erhalt und die Neuanlage von Grünstrukturen.