3.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet wird ebenfalls nicht verändert. Es bleibt bei einer Grundflächenzahl von 0,8 sowie der Zulässigkeit von max. 2 Vollgeschossen.
Das Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet wird ebenfalls nicht verändert. Es bleibt bei einer Grundflächenzahl von 0,8 sowie der Zulässigkeit von max. 2 Vollgeschossen.
Überbaubare Grundstücksflächen
Die vorhandene Baugrenze wird im Osten (im Bereich der Mitarbeiterterrasse) um ca. 3 m aufgeweitet.
An der verkehrlichen Anbindung des Plangebietes wird sich nichts ändern. Die Zu- und Abfahrt zur Straße Schliekieker bleibt unverändert vorhanden.
Durch die Vergrößerung der Stellplatzflächen im Südosten wird Platz für ca. 15 weitere Mitarbeiterstellplätze geschaffen.