Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Planungen sind derzeit nicht bekannt. Die Planung ergänzt die vorhandenen Gewerbeflächen im Westen Owschlags und bietet einem ansässigen Gewerbebetrieb Möglichkeiten zur Erweiterung.

2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe

Für die Neuanlage und Erhaltung der Gebäude und versiegelten Flächen werden voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe angewandt bzw. eingesetzt.

2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung lassen sich nur die Beibehaltung des Status-quo und somit die Erhaltung des bisherigen Umweltzustandes prognostizieren. In diesem Fall würde das Plangebiet vorerst weiter brachliegen. Die Vegetation würde sich entsprechend der durchgeführten Pflegemaßnahmen entwickeln. Bei ausbleibenden Pflegemaßnahmen würde die Fläche zunehmend verbuschen und sich langfristig zu Wald entwickeln.

Der Knick bliebe als geschütztes Biotop erhalten und würde gemäß den gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.

Im südlichen Plangebiet könnte entsprechend der gültigen Bauleitplanungen eine neue Verkehrsfläche hergestellt werden. Da diese nicht benötigt wird, würde die bestehende ackerbauliche Nutzung fortgeführt werden.

Zusätzliche Gewerbeflächen müssten an anderer, voraussichtlich weniger vorgeprägte Stelle ausgewiesen werden. Es wären Eingriffe in Natur und Landschaft wie Bodenversiegelung, Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und einer Veränderung des Landschaftsbildes zu erwarten. Eine weitere Entwicklungsmöglichkeit des auf der Nachbarfläche ansässigen Betriebes bestünde am Standort vorerst nicht.