1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schloß Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg"

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Schlei-Ostsee

Planungsanlass

Die Gemeinde Brodersby möchte mit dieser Änderung des Bebauungsplanes möglichen Konflikten zwischen der festgesetzten Hauptnutzung in den Allgemeinen Wohngebieten (dem Dauerwohnen) und dem ausnahmsweise zulässigen Ferienwohnen vorbeugen. Dabei strebt die Gemeinde einen vollständigen Ausschluss des Ferienwohnens an, da diese Nutzung innerhalb des Plangebietes in den hierfür vorgesehenen Sondergebieten "Dauer- und Ferienwohnen" in ausreichender Anzahl vorhanden ist. Ziel ist es, insbesondere im stark touristisch geprägten Ortsteil Schönhagen Dauerwohnungen zu errichten und so die örtliche Infrastruktur (Freiwillige Feuerwehr, Vereine etc.) zu stärken und langfristig auch in Schönhagen zu sichern und zu erhalten.

Ansprechperson

Amt Schlei-Ostsee
Abteilung Bauen und Umwelt
Frau Busse
Tel. 04351/7379-510
E-Mail: nicola.busse@amt-schlei-ostsee.de

Aktuelle Mitteilungen

Wichtige Mitteilung für Bürger

Die Gemeinde Brodersby lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.

Wichtige Mitteilungen für TöB:

Die Gemeinde Brodersby lädt Sie ein, an dem nachstehenden Bauleitplanverfahren teilzunehmen.

Ihre Ansprechpartner im Verfahren:

Mit dem Verfahren betraut ist Frau Nicola Busse, Tel. 04351/7379- 510, Anschrift Holm 13, 24340 Eckernförde.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Ergänzende Unterlagen