3.6.6 Zusammenfassende Bewertung
Der innerhalb und außerhalb des Plangebietes anfallende Verkehr liegt im Jahresmittel (DTVW) bei zusammen 70 bis 100 Fahrten. Dies ist als geringfügiger Verkehr zu bewerten. Dies gilt selbst, soweit man unter Worst-Case-Annahmen eine Verdoppelung (und selbst Vervierfachung) des Verkehrsaufkommens annähme.
Zum Vergleich: der Orientierungswert tags der DIN 18005 für Reine Wohngebiete wird bei 100 Fahrten und einen Lkw-Anteil von 30 % (worst case) nach weniger als 20 m Abstand eingehalten, bei 400 Fahrten wäre der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete ebenfalls bei weniger als 20 m erreicht. Der Grenzwert der Straßenverkehrslärmschutzverordnung wäre bei 400 Fahrten bei 10 m Abstand von der Fahrbahnmitte erreicht. Nachtverkehr findet allenfalls selten statt.
Das Plangebiet ist zudem Richtung Osten und Süden, und damit Richtung Ortslage Gaushorn, durch eine mehrere Meter hohe Geländekante begrenzt. Die Ortslage Gaushorn befindet sich in ca. 400 m Abstand zum Plangebiet. Die Splittersiedlung am Hölkenweg liegt in ca. 250 m Abstand. Auswirkungen auf den Siedlungsbereich oder die Bebauung am Hölckenweg durch den Übungsbetrieb sind nicht festzustellen.
Eine Überschreitung einschlägiger Orientierungs- oder Grenzwerte durch Verkehrslärm im Bereich Hölckenweg ist nicht zu erwarten (siehe oben). Unabhängig davon werden in Absprache mit der Gemeinde Gaushorn die BOS-Einsatzkräfte durch den Vorhabenträger zusätzlich angewiesen, im Bereich der Wohnbebauung Tempo 30 einzuhalten.