Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - ehemaliges Bundeswehr-Lager -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Biotoptypen

Der Bestand an Biotoptypen im gesamten Plangebiet beider Bebauungspläne in beiden Gemeindegebieten Welmbüttel und Gaushorn wird im Folgenden auf Grundlage einer Biotoptypenkartierung durch Ortsbegehungen, zuletzt im Mai 2019, beschrieben.

Bezeichnung und Code der Biotoptypen orientieren sich an der „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein“ Hrsg. LLUR, 5. Fassung Stand März 2019.

Der Bestand an Biotoptypen im Plangebiet beider Bebauungspläne wird auch in der Biotoptypenkarte (Anlage 10.3 der Begründung) dargestellt.

WLy Sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten

Die Waldflächen im nördlichen Teil des Plangebietes bestehen überwiegend aus Bäumen der Arten Hänge-Birke, Spitzahorn, Schwarz-Erle sowie aus Nadelbäumen.

Im südlichen Teil des Plangebietes ist der Waldbestand überwiegend aus Spitzahorn sowie vereinzelt aus Eichen, Hänge-Birken und Nadelbäumen zusammengesetzt.

Auf allen Waldflächen im Plangebiet dominieren somit Laubbaumarten. Der Wald weist auf allen Flächen in der Altersstruktur junge und mittlere Altersstufen auf. Die Stammstärke der Bäume liegt meist unter 0,3 m Stammdurchmesser (Stdm.) in Brusthöhe. Im nördlichen Teil sind vereinzelt umgestürzte Totholzbäume vorhanden.

HWy § Typischer Knick

Am nördlichen Rand des Plangebietes ein kurzer Knickabschnitt vorhanden. Dieser besteht aus einem Knickwall, der mit Weidengehölzen bewachsen ist. Knicks sind gemäß § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG naturschutzrechtlich geschützt.

GYy Mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland

Auf den Freiflächen im Umfeld der Gebäude ist auf den meisten Flächen Grünland vorhanden, das aus mäßig artenreicher Vegetation besteht. Darin dominieren Wirtschaftsgräser und unter den Kräuterarten sind allgemein häufig vorkommende Arten wie Große Sternmiere (Stellaria holostea), Löwenzahn (Taraxacum officinalis), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens) und Sauerampfer (Rumex acetosa) vorherrschend.

Stellenweise kommen zusätzlich Ruderalisierungsanzeiger wie Große Brennnessel (Urtica dioica) vor. Auf Flächen in Waldnähe ist zusätzlich die säurezeigende Waldgrasart Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa) vertreten. Wertgebende Grünlandarten fehlen weitgehend.

GNm § Mäßig nährstoffreiches Nassgrünland

Im nördlichen Teil des Plangebiets ist auf insgesamt vier Teilflächen Grünlandvegetation als Nassgrünland ausgeprägt. Drei kleinere Teilflächen mit Nassgrünland liegen inmitten des gebäudebestandenen Areals. Eine weitere Fläche liegt im Norden südlich anschließend an das Regenwasserrückhaltebecken.

Auf diesen Flächen sind artenarme Bestände mit hoher Deckung von Braun-Segge (Carex nigra) ausgeprägt. Randlich zu diesen Flächen sind die feuchtezeigende Gräserart Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) sowie die o. g. Grünlandarten vorhanden.

Die artenarme Ausprägung mit Braun-Segge ist gemäß Kartieranleitung typisch für diesen Biotoptyp auf mäßig nährstoffreichen, basenarmen, organischen Böden.

Der Biotoptyp GNm ist als "seggen- oder binsenreiche Nasswiese" gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.

FXy Sonstiges technisches Gewässer (Regenwasserrückhaltebecken)

Im nordwestlichen Randbereich des Plangebietes liegt ein Regenwasserrückhaltebecken von etwa 4.000 m² Flächengröße. Das Becken wurde künstlich angelegt. Das Ufer ist am nördlichen, westlichen und östlichen Uferabschnitt steil ausgeprägt. Lediglich am südlichen Ufer ist die Böschung flach ausgeprägt.

An allen Uferseiten hat sich aufgrund ausbleibender Unterhaltungsmaßnahmen ein schmaler Röhrichtgürtel entwickelt, der überwiegend aus Schilfrohr (wiss. Name Phragmites australis) sowie teilweise aus Rohrkolben (Typha sp.) besteht. Am südlichen, sonnenexponierten Gewässerrand mit flacher Uferböschung ist der Röhrichtbestand etwas breiter ausgeprägt.

An dem Regenwasserrückhaltebecken wurden bei der Ortsbegehung im April 2018 Amphibien der Arten Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporaria) nachgewiesen, die es als Laichgewässer nutzten.

Das Regenrückhaltebecken ist nach Definition der Biotopkartieranleitung als künstliches Gewässer (Biotopcode FX) auch bei einer naturnahen Ausprägung ohne gesetzlichen Schutzstatus nach § 30 BNatSchG. Es können aber Bereiche darin dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, wenn es die Mindestgröße für Biotopschutz erreicht.

Bei Ufer-Röhricht (Schilfgürtel) liegt die Mindestgröße bei 100 m² Fläche bei Mindestbreite 2 m. Aufgrund der steilen Uferkanten ist der Röhrichtbestand an den meisten Uferseiten nur maximal 1 m breit und weist auch am flacheren südlichen Ufer unter 2 m Breite auf. Die Ausprägung des Ufer-Röhrichts entspricht somit nicht den Kriterien des gesetzlichen Biotopschutzes.

Im Osten des Plangebietes beidseitig der Gemeindegrenze liegt ein kleiner Teich. Das Ufer des Teiches ist durchgehend mit Gehölzen bestanden und die Uferkante ist überwiegend steil. Es wird davon ausgegangen, dass auch dieser Teich künstlich angelegt wurde. Der Teich ist durch den umgebenden Wald stark beschattet und weist keine ausgeprägte Ufervegetation auf.

SXx Lager- und sonstige Gebäude mit neuer Bausubstanz

Im südlichen Teil des Plangebietes befinden sich fünf Hallengebäude, ein Geräteschuppen und ein Sozialgebäude. Die Hallen sind zum Erschließungsweg hin offene Gebäude. Die Gebäude sind über etwa 3 m breite Fahrwege erschlossen. Das Sozialgebäude liegt an dem Hauptweg nahe am Eingang zum Gelände.

Im nördlichen Teil des Plangebietes stehen weitere insgesamt 19 Gebäude. Der Großteil dieser Gebäude weist massive Außenwände und dicht schließende Tore bzw. Türen auf. Gebäudeöffnungen wie Mauerrisse- und -spalten, Öffnungen in den Fenstern oder am Dach, durch die gebäudebewohnende Tiere eindringen könnten, sind hier augenscheinlich nicht vorhanden. Kleinere Hohlräume im Mauerwerk wie z. B. in Hohlblocksteinen, die Fledermäusen als Quartier dienen könnten, sind ebenfalls nicht vorhanden.

SVs Vollversiegelte Verkehrsfläche (Straße)

Die Straßen und Erschließungswege im Plangebiet sind asphaltiert und ausreichend ausgebaut. Wegebegleitende Gräben werden dem angrenzenden Biotoptyp, meist Wirtschaftsgrünland, zugeordnet.

Bestand Fauna

Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet, der den Unterlagen als Anlage 10.4 beiliegt. In dem Fachbeitrag wird für das Plangebiet eine Potenzialabschätzung zu Vorkommen von europäisch besonders oder streng geschützten Tierarten, d.h. von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie von europäischen Vogelarten vorgenommen. Zudem werden die Angaben des LLUR-Artkatasters zum Artenvorkommen (Anfrageantwort des LLUR vom 05.02.2018) sowie weitere Quellen und Literatur zur Verbreitung und Ökologie relevanter Arten genutzt.

Die Aussagen zur Fauna werden im Folgenden aus dem Fachbeitrag wiedergegeben und bezüglich der nicht europarechtlich geschützten Arten ergänzt. In der Potenzialabschätzung wird die Lebensraumeignung für Tierarten im Plangebiet und der Umgebung bewertet.

Säugetiere:

Für Fledermäuse besteht sowohl im Baumbestand als auch in den Gebäuden eine geringe Eignung für Quartiere als Wochenstuben oder Winterquartiere (Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des Artenschutzrechtes). Alte, starkstämmige Bäume sind im Plangebiet nicht vorhanden und der vorhandene Baumbestand weist keine geeigneten Strukturen für entsprechende Quartiere auf. Die Gebäude weisen ebenfalls keine Quartiereignung auf. Bei einzelnen Bäumen können in Astlöchern, hinter loser Rinde etc. jedoch Tagesverstecke für Fledermäuse vorhanden sein.

Flüge von Fledermäusen über das Plangebiet über längere Distanzen sowie die Nutzung des Plangebietes als Jagdgebiet sind prinzipiell möglich.

Weitere Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die in Schleswig-Holstein in terrestrischen Lebensräumen vorkommen sind Haselmaus und Fischotter. Das Plangebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes der Haselmaus. Für Fischotter geeignete Gewässerlebensräume sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Vögel:

Für Gehölzbrüter weist der Waldbestand im Plangebiet als Lebensraum eine relativ geringe Strukturvielfalt und Naturnähe auf. Zudem besteht eine Vorbelastung aus der angrenzenden Standortschießanlage, die von der Bundeswehr aktuell betrieben und regelmäßig genutzt wird (Schallemissionen und Bewegung von Menschen). Es wird daher von Vorkommen allgemein häufig vertretenen und weit verbreiteten, ungefährdeten Vogelarten der Wälder und Gehölzbestände ausgegangen. Von Vorkommen besonders anspruchsvoller und störungsempfindlicher Arten ist nicht auszugehen.

Für Gebäudebrüter wird von einem Vorkommenspotenzial von Arten ausgegangen, die außen an Gebäuden brüten, wie z.B. Mehlschwalben, oder sich in offenen Gebäuden Nester bauen, wie z.B. Haus- oder Feldsperlinge.

Amphibien und Reptilien:

Im Plangebiet wurden in dem im Nordwesten gelegenen Regenwasserrückhaltebecken bei der Ortsbegehung im April 2018 Amphibien der Arten Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporaria) nachgewiesen, die es als Laichgewässer nutzten.

Im nordwestlich des Plangebietes gelegenen Welmbüttler Moor sind in mehr als 500 m Entfernung zum Plangebiet Fundorte von Kammmolch, Moorfrosch und Knoblauchkröte im LLUR-Artkataster verzeichnet. Diese Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und streng geschützt.

Für Reptilien liegen Daten von Vorkommen der Arten Kreuzotter (Vipera berus) und Ringelnatter (Natrix natrix) nördlich außerhalb des Plangebietes in ca. 500 m Entfernung vor. Diese sind die nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt, gelten jedoch gemäß der Roten Liste Schleswig-Holsteins als „stark gefährdet“.

Das Plangebiet selbst bietet keine geeigneten Habitate, die für Amphibien- oder Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie als Lebensraum in Frage kommen würden.

Wirbellose:

Vorkommen von Libellen, Heuschrecken, Schmetterlingen, Käfern, Schnecken und anderen Wirbellosen der europäisch streng geschützten Arten sind aufgrund ihrer Verbreitung bzw. ihrer Habitatanforderungen im Plangebiet nicht zu erwarten. Für andere Arten der Wirbellosen bietet das Plangebiet geeigneten Lebensraum.

Pflanzen:

Die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Farn- und Blütenpflanzenarten besiedeln jeweils sehr spezielle Standorte, die im Plangebiet nicht vorhanden sind. Aufgrund der vorliegenden Habitatausstattung bzw. mangelnder Verbreitung sind Vorkommen dieser Pflanzenarten im Plangebiet auszuschließen.

9.2.2.2 Bewertung Bestand

Die im gesamten Plangebiet beider Bebauungspläne liegenden Flächen werden im Folgenden bewertet.

Gebäude, die versiegelten Flächen und das mäßig artenreiche Wirtschaftsgrünland sind Flächen mit geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz im Sinne des „Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Gemeinsamer Runderlass des Innen- und des Umweltministeriums vom 9.12.2013).

Die Waldflächen, die Wasserflächen, der Knickabschnitt und das mäßig nährstoffreiche Nassgrünland sind nach den Kriterien des Gemeinsamen Runderlasses als Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz zu werten.

Knicks sind Elemente von besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Sie sind naturschutzrechtlich gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG besonders geschützt.

Die Flächen mit mäßig nährstoffreichem Nassgrünland sind aufgrund ihrer Ausprägung als Biotop "seggen- oder binsenreiche Nasswiese" gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.

Die Waldflächen unterliegen dem Schutz nach Landeswaldgesetz. Die Wasserflächen sind aufgrund ihrer teilweise strukturreichen Ausprägung nur mittelfristig wiederherstellbar.