Biotoptypen
Der Bestand an Biotoptypen im gesamten Plangebiet beider Bebauungspläne in beiden Gemeindegebieten Welmbüttel und Gaushorn wird im Folgenden auf Grundlage einer Biotoptypenkartierung durch Ortsbegehungen, zuletzt im Mai 2019, beschrieben.
Bezeichnung und Code der Biotoptypen orientieren sich an der „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein“ Hrsg. LLUR, 5. Fassung Stand März 2019.
Der Bestand an Biotoptypen im Plangebiet beider Bebauungspläne wird auch in der Biotoptypenkarte (Anlage 10.3 der Begründung) dargestellt.
WLy Sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten
Die Waldflächen im nördlichen Teil des Plangebietes bestehen überwiegend aus Bäumen der Arten Hänge-Birke, Spitzahorn, Schwarz-Erle sowie aus Nadelbäumen.
Im südlichen Teil des Plangebietes ist der Waldbestand überwiegend aus Spitzahorn sowie vereinzelt aus Eichen, Hänge-Birken und Nadelbäumen zusammengesetzt.
Auf allen Waldflächen im Plangebiet dominieren somit Laubbaumarten. Der Wald weist auf allen Flächen in der Altersstruktur junge und mittlere Altersstufen auf. Die Stammstärke der Bäume liegt meist unter 0,3 m Stammdurchmesser (Stdm.) in Brusthöhe. Im nördlichen Teil sind vereinzelt umgestürzte Totholzbäume vorhanden.
HWy § Typischer Knick
Am nördlichen Rand des Plangebietes ein kurzer Knickabschnitt vorhanden. Dieser besteht aus einem Knickwall, der mit Weidengehölzen bewachsen ist. Knicks sind gemäß § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG naturschutzrechtlich geschützt.
GYy Mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland
Auf den Freiflächen im Umfeld der Gebäude ist auf den meisten Flächen Grünland vorhanden, das aus mäßig artenreicher Vegetation besteht. Darin dominieren Wirtschaftsgräser und unter den Kräuterarten sind allgemein häufig vorkommende Arten wie Große Sternmiere (Stellaria holostea), Löwenzahn (Taraxacum officinalis), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens) und Sauerampfer (Rumex acetosa) vorherrschend.
Stellenweise kommen zusätzlich Ruderalisierungsanzeiger wie Große Brennnessel (Urtica dioica) vor. Auf Flächen in Waldnähe ist zusätzlich die säurezeigende Waldgrasart Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa) vertreten. Wertgebende Grünlandarten fehlen weitgehend.
GNm § Mäßig nährstoffreiches Nassgrünland
Im nördlichen Teil des Plangebiets ist auf insgesamt vier Teilflächen Grünlandvegetation als Nassgrünland ausgeprägt. Drei kleinere Teilflächen mit Nassgrünland liegen inmitten des gebäudebestandenen Areals. Eine weitere Fläche liegt im Norden südlich anschließend an das Regenwasserrückhaltebecken.
Auf diesen Flächen sind artenarme Bestände mit hoher Deckung von Braun-Segge (Carex nigra) ausgeprägt. Randlich zu diesen Flächen sind die feuchtezeigende Gräserart Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) sowie die o. g. Grünlandarten vorhanden.
Die artenarme Ausprägung mit Braun-Segge ist gemäß Kartieranleitung typisch für diesen Biotoptyp auf mäßig nährstoffreichen, basenarmen, organischen Böden.
Der Biotoptyp GNm ist als "seggen- oder binsenreiche Nasswiese" gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.
FXy Sonstiges technisches Gewässer (Regenwasserrückhaltebecken)
Im nordwestlichen Randbereich des Plangebietes liegt ein Regenwasserrückhaltebecken von etwa 4.000 m² Flächengröße. Das Becken wurde künstlich angelegt. Das Ufer ist am nördlichen, westlichen und östlichen Uferabschnitt steil ausgeprägt. Lediglich am südlichen Ufer ist die Böschung flach ausgeprägt.
An allen Uferseiten hat sich aufgrund ausbleibender Unterhaltungsmaßnahmen ein schmaler Röhrichtgürtel entwickelt, der überwiegend aus Schilfrohr (wiss. Name Phragmites australis) sowie teilweise aus Rohrkolben (Typha sp.) besteht. Am südlichen, sonnenexponierten Gewässerrand mit flacher Uferböschung ist der Röhrichtbestand etwas breiter ausgeprägt.
An dem Regenwasserrückhaltebecken wurden bei der Ortsbegehung im April 2018 Amphibien der Arten Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporaria) nachgewiesen, die es als Laichgewässer nutzten.
Das Regenrückhaltebecken ist nach Definition der Biotopkartieranleitung als künstliches Gewässer (Biotopcode FX) auch bei einer naturnahen Ausprägung ohne gesetzlichen Schutzstatus nach § 30 BNatSchG. Es können aber Bereiche darin dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, wenn es die Mindestgröße für Biotopschutz erreicht.
Bei Ufer-Röhricht (Schilfgürtel) liegt die Mindestgröße bei 100 m² Fläche bei Mindestbreite 2 m. Aufgrund der steilen Uferkanten ist der Röhrichtbestand an den meisten Uferseiten nur maximal 1 m breit und weist auch am flacheren südlichen Ufer unter 2 m Breite auf. Die Ausprägung des Ufer-Röhrichts entspricht somit nicht den Kriterien des gesetzlichen Biotopschutzes.
Im Osten des Plangebietes beidseitig der Gemeindegrenze liegt ein kleiner Teich. Das Ufer des Teiches ist durchgehend mit Gehölzen bestanden und die Uferkante ist überwiegend steil. Es wird davon ausgegangen, dass auch dieser Teich künstlich angelegt wurde. Der Teich ist durch den umgebenden Wald stark beschattet und weist keine ausgeprägte Ufervegetation auf.
SXx Lager- und sonstige Gebäude mit neuer Bausubstanz
Im südlichen Teil des Plangebietes befinden sich fünf Hallengebäude, ein Geräteschuppen und ein Sozialgebäude. Die Hallen sind zum Erschließungsweg hin offene Gebäude. Die Gebäude sind über etwa 3 m breite Fahrwege erschlossen. Das Sozialgebäude liegt an dem Hauptweg nahe am Eingang zum Gelände.
Im nördlichen Teil des Plangebietes stehen weitere insgesamt 19 Gebäude. Der Großteil dieser Gebäude weist massive Außenwände und dicht schließende Tore bzw. Türen auf. Gebäudeöffnungen wie Mauerrisse- und -spalten, Öffnungen in den Fenstern oder am Dach, durch die gebäudebewohnende Tiere eindringen könnten, sind hier augenscheinlich nicht vorhanden. Kleinere Hohlräume im Mauerwerk wie z. B. in Hohlblocksteinen, die Fledermäusen als Quartier dienen könnten, sind ebenfalls nicht vorhanden.
SVs Vollversiegelte Verkehrsfläche (Straße)
Die Straßen und Erschließungswege im Plangebiet sind asphaltiert und ausreichend ausgebaut. Wegebegleitende Gräben werden dem angrenzenden Biotoptyp, meist Wirtschaftsgrünland, zugeordnet.