Planungsdokumente: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Campingplantz Dorotheenthal"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

An der verkehrlichen Erschließung des Campingplatzes werden keine Veränderungen vorgenommen.

Die Standplatzbereiche werden an die bestehende Zufahrt zum Campingplatz angebunden.

Im Westen des Campingplatzes wird der in der bisher bereits in der Planung berücksichtigte neue Fuß- und Reitweg nördlich der Zufahrt weitergeführt, um nachfolgend ungestört in Richtung Ostsee gelangen können.

3.3 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet ist bereits voll erschlossen. Änderungen an den Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich.

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der SH-Netz AG mit Gas und Strom versorgt.

Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in das gemeindeeigene Klärwerk.

Das Niederschlagswasser soll weiterhin innerhalb des Plangebietes zur Versickerung gebracht werden. Mit Ausnahme des geplanten Sanitärgebäudes sind keine (voll)versiegelten Flächen zulässig.

Das Plangebiet ist an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes Schlei-Ostsee angeschlossen. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.

Die Müllentsorgung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH wird verwiesen.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Damp durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.

3.4 Umweltbericht

Zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet.

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp dient der Erweiterung und Umgestaltung des bestehenden Campingplatzes Dorotheental. Das nördliche, bislang unbeplante Plangebiet wird künftig als Sondergebiet ‚Camping- und Wochenendplatz‘ dargestellt. Im südlichen Plangebiet werden Flächen, die ursprünglich für die Erweiterung des Campingplatzes vorgesehen aber nicht umgesetzt wurden, entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung wieder als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Die Planung erweitert einen bestehenden Campingplatz in Damp in Richtung Nordwesten und schränkt gleichzeitig eine Erweiterung in Richtung Südosten ein. Immissionsschutzrechtliche Belange sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Die Planung fördert die Erholungsnutzung im Plangebiet.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Geschützte Biotope sind mit dem Knick am östlichen Rand des Ackers im Plangebiet vorhanden. Dieser Knick wird erhalten. Auswirkungen auf streng geschützte Tierarten sind im Planbereich dieser Flächennutzungsplanänderung nicht zu erwarten.

Umliegende Waldflächen werden durch die Darstellungen des F-Planes nicht beeinträchtigt.

Schutzgut Fläche: Das südliche Plangebiet ist bereits als Campingplatz überplant. Die Flächen werden u.a. aus Gründen des Hochwasserschutzes wieder als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Dafür werden im nördlichen Plangebiet Teile einer Ackerfläche dauerhaft aus der Nutzung genommen und dem Campingplatz zugewiesen. Dieser Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an einem ausreichenden touristischen Angebot in der Region begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Schutzgut Boden: Im nördlichen Plangebiet werden mit dem neuausgewiesenen Sondergebiet Versiegelungen und Befestigungen u.a. für ein Sanitärgebäude, Standplätze, Pkw-Stellplätze und Zufahrten ermöglicht. Gleichzeitig entfällt das südliche Plangebiet als potenzielle Erweiterungsfläche des Campingplatzes. Im Rahmen vergangener Bauleitplanungen wurde bereits ein Ausgleich für die hier geplanten Versiegelungen und Befestigungen erbracht. Dieser Ausgleich wird in der Ausgleichsbilanzierung, die in der parallel aufgestellten 2. Änderung des B-Planes Nr. 13 erfolgt, berücksichtigt.

Schutzgut Wasser: Im Plangebiet sind keine flächigen Versiegelungen vorgesehen. Vollversiegelungen werden im Wesentlichen durch ein geplantes Sanitärhaus verursacht. Die neu ausgewiesenen Stellplätze, Pkw-Stellplätze und Zufahrten werden in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt. Anfallendes Niederschlagswasser kann weiterhin versickert werden. Der Erhalt und die Neuanpflanzung von Gehölzen wirken sich positiv auf die Verdunstung aus.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die regelmäßigen Windbewegungen im Nahbereich der Ostsee sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Die geringen Neuversiegelungen sowie der Erhalt und die umfangreiche Neupflanzung von Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität aus.

Schutzgut Landschaft: Das Plangebiet grenzt an das Landschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“ an. Die vorhandenen Gehölzstrukturen werden zum Schutz des Landschaftsbildes erhalten. Als zusätzliche Eingrünungsmaßnahme werden Gehölzpflanzungen an den Randbereichen des Campingplatzes und durchgrünende Hecken vorgesehen. Innerhalb des Plangebietes werden abgesehen von einem Sanitärgebäude keine baulichen Hauptanlagen mit Fernwirkung entstehen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind überwiegend nicht als erheblich zu bezeichnen und insgesamt ausgleichbar.

Nach Durchführung aller in der Bauleitplanung vorgesehener Maßnahmen ist jedoch von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.