5.1 Bebauungs- und Nutzungskonzept
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 der Gemeinde Barsbüttel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung des Plangebiets durch Gewerbebetriebe sowie durch Einrichtungen für "Forschung und Entwicklung geschaffen werden.
Es ist beabsichtigt, die auf dem Grundstück zu Forschungszwecken errichteten Gebäude und Nebenanlagen zum Teil zu erhalten und in die zukünftige Entwicklung des Plangebiets mit einzubeziehen. Insbesondere das parallel zur Kreisstraße stehende dreigeschossige Labor- und Bürogebäude eignet sich aufgrund seiner vorhandenen Ausstattung für eine Nachnutzung zum Zwecke anderer Forschungseinrichtungen. Das ebenfalls gut ausgestattete zweigeschossige Laborgebäude, welches im Süden im rechten Winkel an den dreigeschossigen Gebäudekörper anschließt, eignet sich ebenso aufgrund des noch relativ jungen Baualters (2004-2006) für die Implementierung einer neuen Nutzung. Auch ermöglichen die statischen Gegebenheiten dieses Gebäudes sehr gute Umbaumöglichkeiten für zukünftige gewerbliche bzw. sozialen Nutzungen.
Die beabsichtigte bauliche Umstrukturierung im Plangebiet bezieht sich überwiegend auf die östlichen bzw. nördlichen Teilbereiche. Die dortige Gebäudesubstanz soll entfallen und für die Ansiedlung neuer Gewerbestrukturen Platz schaffen. Auch der Erhalt der vorhandenen Stellplatzanlage und des grünen Innenhofs wird im Zuge einer gewerblichen Entwicklung dieser Flächen nicht vorgegeben. Vielmehr wird zur flexibleren Nutzung des Plangebiets die östlich des Glinder Wegs vorhandene Grünfläche im Norden und Süden reduziert, um die Möglichkeit vorzuhalten, den aus der Nutzung induzierten Stellplatzbedarf auf diese Bereiche auszuweiten. Auch die Erschließungssituation soll in diesem Sinne verbessert werden. So ist eine zusätzliche zweite Zufahrt zum Plangebiet über die Straße Am Walde vorgesehen, um den Quell- und Zielverkehr zu entzerren. Die Straße Am Walde ist zu diesem Zwecke im Kreuzungsbereich mit dem Glinder Weg zu verbreitern. Gleiches wird auch für den Kreuzungsbereich Glinder Weg/Haidkrugsweg vorgesehen, um die Erschließung des Plangebiets im Norden durch LKW-Verkehr zu gewährleisten.
Die in den Randbereichen des Plangebiets vorhandenen Baum- und Gehölzstrukturen sowie die schützenswerten Knickstrukturen werden auch im Zuge der Bebauungsplanänderung erhalten. Sie dienen der Eingrünung des Gebiets und schaffen einen angemessenen Übergang zur umgebenden Landschaft. Lediglich im Bereich der Zufahrten zum Plangebiet bzw. im Bereich der geplanten Straßenausbaumaßnahmen gehen Grün- und Gehölz- sowie Knickstrukturen verloren. Die Knicks werden außerhalb des Plangebiets ersetzt.