Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11 - 5. Änderung für ein Gebiet südlich der Straße "Bolande"

Begründung

2.3 Landschaftsplan Stadt Reinfeld 2000

Der Landschaftsplan teilt das Plangebiet im Norden und Westen in eine Fläche für Nutzungen als Bauflächen und zur Bebauung vorgesehene Flächen.

Nordwestlich im Plangebiet befindet sich eine Kastanie, die als Naturdenkmal (ND15) gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) im Landschaftsplan als Objekt mit Schutzstatus eingetragen ist.

Im Süden des Plangebiets ist eine Pufferzone (P) als Fläche mit Eignung für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft verzeichnet. Ziel dieses Pufferstreifens ist die Erhaltung und Verbesserung empfindlicher Lebensräume.

An diesen Pufferstreifen schließen sich in östlicher und westlicher Richtung zwei zu erhaltende Grünflächen an.

Ein gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG (zu § 30 BNatSchG) liegt an der südlichen Grenze des Plangebiets und verläuft entlang einer zu erhaltenden Grünfläche und eines Pufferzone. Dieses Biotop mit der Nr. 57 ist im Landschaftsplan als eine 5 - 6 m tiefe Bachschlucht am südlichen Rand der Bebauung Bolande vermerkt. Der Nordhang ist mit Gehölzen und nitrophytenreicher Hochstaudenflur bewachsen. Eine Beweidung der Bachschlucht mit Jungtieren wird im Landschaftsplan aus dem Jahr 2000 angegeben, könnte jedoch heute nicht mehr aktuell sein.

Die zu erhaltenden Grünflächen, der Pufferstreifen und das gesetzlich geschützte Biotop sind gemeinsam als Eignungsfläche für den Biotopverbund gekennzeichnet.

 

Abbildung 4 - Ausschnitt Landschaftsplan der Stadt Reinfeld

2.4 Anpassungsstrategie für den Siedlungs- und Wohnungsbau im demographischen Wandel im Kreis Stormarn 2015

Der Anpassungsstrategie folgend werden viele Städte und Gemeinden des Kreises Stormarns, welche im Einzugsbereich Hamburg liegen, zunehmend attraktiv für neue Einwohner sein. Häufig wird in Hamburg gearbeitet und im Umland aufgrund des günstigeren Wohnraumes gewohnt. Ein gesellschaftlicher Trend ist dabei die Zunahme von kleineren (Einpersonen-)Haushalten. Hinzukommend steigt, als eine Folge des demografischen Wandels, die Nachfrage nach Wohnangeboten für Senioren. Bis 2030 wird insgesamt eine Zunahme von rund 11.100 Haushalten im Kreis Stormarn prognostiziert, was zusammen mit dem Nach­hol- und Ersatzbedarf zu einem Neubaubedarf von rund 15.700 Wohneinheiten im Kreis Stormarn führt. Am 30.09.2014 wurden bereits die für 2018 prognostizierten Werte erreicht. Der Kreis Stormarn wächst demnach dynamischer als in den Prognosen vorausberechnet. Insbesondere bestehen eine Nachfrage nach Wohnungen in at­traktiver, zentraler Lage mit gutem Bahnanschluss sowie ein hoher Bedarf an kleineren Wohnungen. Derzeit steigen die Preise sowohl für Eigentums- als auch für Mietwohnungen. Von fehlenden Flächenpotenzialen sind insbesondere die größeren Gemeinden und Städte auf der Siedlungsachse be­troffen, welche überwiegend über lediglich geringe Flächenreser­ven verfügen.

Ziel ist daher insgesamt eine gezielte Bestandsentwicklung, die sich an der vorhandenen Infrastruktur orientiert. In Reinfeld werden v.a. Wohnungen im Geschosswohnungsbau sowie Grundstücke für Einfamilienhäuser in attraktiven Lagen sowie mit infrastrukturell gut ausgestatteten Zentren nachgefragt. Als Unterzentrum wird Reinfeld zum Lübecker Wohnungsmarkt zugerechnet, wobei die Preissteigerungen, die die Stadt bezüglich des Baulands für Einfamilienhäuser zwischen 2012 und 2014 erfuhr, auf weiter ansteigende Nachfragen verweist. 

  

Abbildung 5 - Bevölkerungswachstum bis 2030

Prognostiziert wird ebenfalls, dass Reinfeld bis 2030 ein Bevölkerungswachstum von bis zu 250 Personen (absolut) verzeichnen wird (s. Abb. 5). Die Anzahl der Haushalte wird in der Stadt bis 2030 um 100-250 weitere Haushalte ansteigen. Hierbei werden v.a. die Ein- und Zweipersonenhaushalte zunehmen, während Vierpersonenhaushalte rückläufig sind. 2030 wird der Anteil der Bevölkerung, der 65 Jahre und älter ist, bei mehr als 25% liegen (s. Abb. 6). Zuwanderungen werden in den gut angebundenen Zentren des Nordkreises (Bad Oldesloe und Reinfeld) voraussichtlich steigen, da die Mobilitätsbereitschaft in der Region aufgrund des Preisdrucks zunimmt.

 

Abbildung 6 - Zunahme des Anteils 65 Jahre und älter

Der Wohnungsmarkt Reinfelds kann wie folgt charakterisiert werden:

- Mehr als 40% der Wohngebäude stammen aus den Jahren 1950-1970

- 60-70% der Wohneinheiten in Reinfeld befinden sich in Ein- oder Zweifamilienhäusern

- Die Baulandpreise für Einfamilienhäuser liegen bei 150-200 € pro m² (Stand: 2014)

- Der Kaufpreis von Eigentumswohnungen liegt bei 1.000-1.200 € pro m² (Stand: 2012)

Im gesamten Kreis Stormarn stellt sich das Angebot an bezahlbaren Miet- und Eigentumswohnungen knapp dar, was aus dem knappen Baulandangebot resultiert. Das Konzept definiert vor allem ein Fehlen von Grundstücken für den Neubau von Eigentums- oder Mietwohnungen. In Reinfeld speziell liegt ein Flächenpotenzial von 10-30 ha vor, v.a. als Innenentwicklungspotenzial.

Zusammenfassend definiert die Anpassungsstrategie Reinfeld als Typ B, hierbei handelt es sich um etwas kleinere Städte und Gemeinden unter 15.000 Einwohner, denen nach Landesentwicklungsplan und Regionalplan ebenfalls eine besondere Funktion zukommt (weitere Unterzentren, Stadtrandkerne oder Gemeinden an der Hamburger Stadtgrenze innerhalb der Achse). Diese Städte und Gemeinden sind ebenfalls als Wohnstandort stärker nachgefragt und die Baulandpreise sind verhältnismäßig hoch. In den letzten 10 Jahren sind dort insgesamt jeweils zwischen 250 und 430 Wohneinheiten entstanden.

2.5 Flächennutzungsplan Stadt Reinfeld 2005

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) der Stadt Reinfeld erfolgte im Jahr 2005. Der F-Plan der Stadt Reinfeld stellt das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 im östlichen Bereich als Wohnbaufläche und im westlichen Bereich als gemischte Baufläche entlang der Straße Bolande dar. Innerhalb der gemischten Baufläche ist das Naturdenkmal Nr. 15 (ND15) dargestellt.

Weiterhin stellt der Flächennutzungsplan im südlichen Bereich des Plangebietes der 5. Änderung des Bebauungsplanes eine ‚Fläche mit Eignung für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Pufferzone‘ (P) sowie eine ‚Fläche mit Eignung für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Sonstige Bereiche‘ (S) dar.

Hinzukommend beinhalten die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im südlichen Bereich des Plangebietes eine Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechts. Hier befindet sich das gesetzlich geschützte Biotop Nr. 57 (B57). Darüber hinaus sind angrenzend an diese Schutzgebiete zwei Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‚Parkanlage‘ dargestellt (s. Abb. 7). Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 erfordert keine Änderung des heute geltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Reinfeld, da sie gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Abbildung 7 - Auszug aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinfeld