Planungsdokumente: 2. Änderung des B-Planes Nr. 74 "Schleiterrassen"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
Begründung
1.1. Planungsabsicht
1.1.1. Ziele der Bauleitplanung
Der Bebauungsplan Nr. 74 und seine 1. Und 3. Änderung weisen für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus. Diese Festsetzung basiert auf dem ursprünglichen Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 74, hier ein Wohngebiet zum Dauerwohnen zu entwickeln. Entsprechend beinhaltet die Planung wenig Infrastruktur für den Tourismusbereich.
Zwischenzeitlich ist festzustellen, dass durch die Nähe zum Stadtzentrum und zur Ostsee immer mehr Hauptwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden.
Das Ziel der Planung besteht daher darin, die im Änderungsbereich gelegenen Allgemeinen Wohngebiete so zu sichern, dass diese auch zukünftig als Hauptwohnsitze für Bürger der Stadt dienen. Auf Grund der Lage sollen Ferienwohnungen ausgeschlossen werden.