Planungsdokumente: 2. Änderung des B-Planes Nr. 74 "Schleiterrassen"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

Begründung

3.2. Immissionen

In diesem Punkt werden die Immissionen untersucht, die als Störfaktoren aus der Umwelt auf das Plangebiet wirken können, wie giftige, gesundheitsschädliche oder umweltgefährdende chemische Stoffe, Schallimmission (Lärm), Lichtimmission, Strahlung oder Erschütterungen:

Immissionsrelevante Rahmenbedingungen haben sich in der Umgebung nicht geändert. Daher gelten die Aussagen des Bebauungsplanes Nr. 74 und der 1. bzw. 3. Änderung unverändert fort.

4. Ver- und Entsorgung

Das Plangebiet ist bereits erschlossen. Durch die Planung erfolgt zwar eine Veränderung der zulässigen Art der baulichen Nutzung, jedoch wirkt sich diese Änderung nicht auf die Ver- und Entsorgung aus. Es wird daher auf die Ausführungen der Begründungen zum geltenden Bebauungsplan Nr. 74 und der 1. bzw. 3. Änderung verwiesen.

5. Hinweise