Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"

Textliche Festsetzungen

5 Festsetzungen zum Hochwasserschutz § 9 (1) Nr. 16b BauGB

5.1 Eine Nutzung der hochwassergefährdeten Flächen für bauliche Anlagen zu Wohnzwecken/Ferienwohnungen oder sonstige Nutzung ist nicht zulässig.

5.2 Die Höhe der Oberkante von Verkehrs- und Fluchtwegen oder von höher gelegenen Sammelplätzen muss auf mindestens NHN + 2,50 m liegen.

6 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a BauGB)

6.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

7 Baugestalterischen Festsetzungen

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 86 LBO)

7.1 Dächer sind als flach geneigte, symmetrische Satteldächer (max. 25°) oder als Flachdach auszubilden.

7.2 Die Außenwände sind weiß verputzt bzw. aus weißem oder weiß geschlämmtem Mauerwerk sowie aus rot bis rotbraunen Klinkern oder Holz zulässig.

7.3 Für die Oberflächengestaltung aller Erschließungs- und Gehwege sind wasserdurchlässige Materialien oder wassergebundene Decken zu verwenden.