Planungsdokumente: 2. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Erweiterung Biogasanlage Trömbek" Gemeinde Holtsee

Textliche Festsetzungen

3 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO)

3.1 Die Oberkante bzw. Firsthöhe der baulichen Anlagen im Sondergebiet 'Biogasanlage' darf höchstens 42,0 m über NHN betragen.

3.2 Die Oberkante bzw. Firsthöhe der baulichen Anlagen im Sondergebiet 'BHKW' darf höchstens 41,0 m über NHN betragen.

3.3 Die festgesetzte Oberkante oder Firsthöhe der baulichen Anlagen darf durch technisch notwendige, aber in der Grundfläche untergeordnete Anlagen mit einer Grundfläche, die maximal 15 % der Fläche des jeweiligen Hauptbaukörpers entspricht, um bis zu 2,50 m überschritten werden.

Betriebsnotwendige Schornsteine sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

4 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)

4.1 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks sind dauer- haft zu sichern. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

4.2 Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß der festge- setzten Knicks ist nicht zulässig.

4.3 Entlang der westlichen Planbereichsgrenze ist eine ebenerdige Hecke mit heimischen, standort- gerechten Gehölzen aufzusetzen. Pflanzdichte 0,80 m x 0,80 m; zweireihig und gegeneinander versetzt; leichte Sträucher mit einer Höhe von 70-90 cm (2 x verpflanzt).

5 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

5.1 Die in der Planzeichnung festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GF [A] erfolgen zugunsten der Anlieger.

5.2 Die in der Planzeichnung festgesetzten Leitungsrecht L [V] erfolgen zugunsten der Versorgungs- träger.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: