Planungsdokumente: 35. Änderung F-Plan Stadt Schenefeld (Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 84)

Begründung

8.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Der Begriff kulturelles Erbe bezeichnet Baudenkmäler und archäologische Denkmäler, sowie historische Gärten und historische Kulturlandschaft. Im Rahmen des Umweltberichts zu betrachtende Sachgüter sind Gebäude und Infrastruktureinrichtungen unterschiedlicher Nutzungsbestimmung, sowie landschaftliche Besonderheiten.

Archäologische Denkmäler werden ggf. nach Mitteilung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein aufgenommen. Baudenkmäler werden ggf. nach dem Flächennutzungsplan oder nach Auskunft der Stadt Schenefeld dargestellt. Die Erhebung schützenswerter Sachgüter erfolgt durch Geländebegehung.

Der zentrale und östliche Teil des Plangeltungsbereiches befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Es wird daher auf § 15 DSchG S.-H. verwiesen: "Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit." Aufgrund der Lage des Plangeltungsbereiches innerhalb eines archäologischen Interessengebietes wird dieser Hinweis in den Planteil B aufgenommen.

8.9 Wechselwirkungen (Wechselbeziehungen)

Die gängigen, allgemein bekannten Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden nicht beschrieben. Maßgeblich sind die Wechselwirkungen, die für die Bewertung des Vorhabens relevant sind. Diese werden beschrieben.

9. Gliederung Umweltbericht

1. Einleitung

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der 35. Flächennutzungsplanänderung

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten

Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung

1.3 Methodik der Umweltprüfung

2. Beschreibung der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes

(Bestand und Bewertung – Basisszenario)

2.1 Schutzgut Fläche

2.1.1 Bestand und Bewertung

2.1.2 Vorbelastungen

2.2 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

2.2.1 Bestand und Bewertung

2.2.2 Vorbelastungen

2.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

2.3.1 Bestand und Bewertung

2.3.2 Vorbelastungen

2.4 Schutzgut Boden

2.4.1 Bestand und Bewertung

2.4.2 Vorbelastungen

2.5 Schutzgut Wasser

2.5.1 Bestand und Bewertung

2.5.2 Vorbelastungen

2.6 Schutzgüter Luft und Klima

2.6.1 Bestand und Bewertung

2.6.2 Vorbelastungen

2.7 Schutzgut Landschaft

2.7.1 Bestand und Bewertung

2.7.2 Vorbelastungen

2.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

2.8.1 Bestand und Bewertung

2.8.2 Vorbelastungen

2.9 Wechselwirkungen (Wechselbeziehungen)

3. Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Realisierung

der 35. Flächennutzungsplanänderung

3.1 Schutzgut Fläche

3.1.1 Bauphase

3.1.2 Bestandsphase

3.2 Schutzgut Mensch

3.2.1 Bauphase

3.2.2 Bestandsphase

3.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

3.3.1 Bauphase

3.3.2 Bestandsphase

3.4 Schutzgüter Boden und Wasser

3.4.1 Bauphase

3.4.2 Bestandsphase

3.5 Schutzgüter Luft und Klima

3.5.1 Bauphase

3.5.2 Bestandsphase

3.6 Schutzgut Landschaft

3.6.1 Bauphase

3.6.2 Bestandsphase

3.7 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

3.7.1 Bauphase

3.7.2 Bestandsphase

3.8 Wechselwirkungen

4. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten und

Innenentwicklungspotenziale

5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

5.1 Prognose ohne die Umsetzung der 35. Flächennutzungsplanänderung

5.2 Prognose mit der Umsetzung der 35. Flächennutzungsplanänderung infolge

5.2.1 Art und Menge der Emissionen

5.2.2 Art und Menge der erzeugten Abfälle

5.2.3 Risiken für menschliche Gesundheit, kulturelle Erbe oder Umwelt

5.2.4 kumulierende Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

5.2.5 Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf Klima sowie Anfälligkeit gegenüber Folgen des Klimawandels

5.2.6 der eingesetzten Techniken und Stoffe

6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung der

nachteiligen Umweltauswirkungen

7. Geplante Maßnahmen zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung)

8. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen

Verfahren bei der Umweltprüfung

9. Hinweise auf Schwierigkeiten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse

10. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der

Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt

11. Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben

- § 2a Abs. 3 BauGB

12. Abkürzungsverzeichnis

13. Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen

und Bewertungen herangezogen wurden

Diese Begründung mit Umweltbericht wurde mit Beschluss der Ratsversammlung vom …………… gebilligt.

Stadt Schenefeld, den

Der Bürgermeisterin