Die Ausweisung des 'Allgemeinen Wohngebietes' (WA) wird zur Beseitigung
einer Ackerbrache führen. Die Ackerbrache ist ca. 25 m breit und wird zurzeit
als Baustraße genutzt. Aufgrund dieser Nutzung ist auf der Fläche zum Teil
nackter Boden zu sehen.
Besonders geschützte und
streng geschützte Arten
Der Knick stellt ein geeignetes Bruthabitat für verschiedene Vogelarten
dar. In dem Knick brüten vorwiegend Vogelarten, die als Gebüschbrüter weit
verbreitet und allgemein häufig sind. Hierzu zählen Arten wie Amsel, Fitis,
Zaunkönig, Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Grasmücken-Arten, Zilpzap oder
Goldammer.
Ackerbrachen stellen potentielle Bruthabitate für Offenlandbrüter dar. Die
Eignung als Bruthabitat ist jeweils abhängig von der Größe der Fläche und deren
Umgebung. Da im vorliegenden Fall die überplante Ackerbrache lediglich ca. 0,6
ha groß ist und zwischen der bestehenden Wohnbebauung und einem Knick liegt,
kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb des Plangebietes keine
gefährdeten Offenlandbrüter (z. B. Feldlerche oder Kiebitz) vorkommen.
Der im Südwesten verlaufende Knick, der nach § 21 LNatSchG geschützt ist,
wird zukünftig an die geplanten Baugrundstücke angrenzen. Sollte sich bei der
Ausgestaltung des Bebauungsplanes zeigen, dass eine Beeinträchtigung von
Knickfunktionen nicht ausgeschlossen werden kann, wäre ein entsprechender
Ausgleich durch eine Knick-Neuanlage im Verhältnis 1 : 1 zu leisten.