Auswirkungen | Durch das geplante Vorhaben kann der Bedarf der Stadt Schleswig an zusätzlichem Wohnraum, Ferienunterkünften und Freizeiteinrichtungen am Wasser realisiert werden. Die Erholungs- und Freizeitfunktion des Geländes wird durch die Sanierung und Neugestaltung sowie durch die Schaffung eines Sonstigen Wohngebiets 'Wohnen auf dem Wasser' und eines Hafengebiet mit der Möglichkeit für Bootsliegeplätze und Hafeninfrastruktur deutlich verbessert. Zusätzlich wird im zentralen Bereich eine große Öffentliche Grünfläche als multifunktionale Freifläche angelegt. Am Schleiufer entsteht eine neue Stadtsilhouette, die, in Abhängigkeit von Gebäudegestaltung und Eingrünung, weit über die Schlei sichtbar sein kann und die landschaftsgebundene Erholungsqualität der Schlei im östlichen Bereich "Kleine Breite" durch einen neuen urbanen Charakter beeinflussen könnte. Aufgrund der zukünftig engen Vernetzung von Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Kultur auf dem gesamten Entwicklungsgelände Freiheit wird ein lebendiger Stadtteil entstehen. Dieses kann bezüglich Lärm zu Konflikten führen. Aus diesem Grund wurde zum parallel aufgestellten B-Plan Nr. 103 eine schalltechnische Prognose angefertigt (M+O 2020). Das Gutachten erläutert, dass sowohl bereits vorhandene als auch neue Lärmquellen auf die Anwohner des neuen Ortsteils einwirken werden. Im Bereich des zukünftigen urbanen Gebiets kann es gegenüber dem Parkplatz der dänischen Schule aufgrund von Parkbewegungen im Nachtzeitraum zu Überschreitungen des Orientierungswertes für Mischgebiete kommen. Diese Konflikte können durch Festsetzungen des Bebauungsplans über die Anordnung von schutzbedürftigen Schlafräumen und Schallschutzmaßnahmen behoben werden. Durch den Betrieb des Kulturzentrums 'Heimat' werden weitere Lärmemissionen verursacht. Die Stadt Schleswig plant inzwischen den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes. Ende 2019 wurde diesbezüglich ein Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der Bestand des Kulturzentrums und die drei Siegerentwürfe des Realisierungswettbewerbs wurden im Rahmen der schalltechnischen Prognose zum B-Plan Nr. 103 auf Verträglichkeit überprüft. Die schalltechnische Prognose kommt zu folgendem Fazit: "Der Bestand des Kultur- und Veranstaltungsbetriebs Heimat ist verträglich mit den geplanten Nutzungen im Bebauungsplan 103. Der Entwurf Nr. 493431 (1. Platz) des Realisierungswettbewerbs ist verträglich mit dem Bebauungsplan 103, wenn die Terrasse des Restaurants mit baulichem Schallschutz versehen wird (Schutzwand und ev. eine Überdachung) und der Fußweg zu den Parkplätzen näher am Theatergebäude vorbeigeführt wird. Darüber hinaus sollten die Vorstellungen auf der Freilichtbühne als seltenes Ereignis bewertet werden können (Betrieb darf dann an nicht mehr als zehn Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden). Der Entwurf Nr. 611912 (2. Platz) ist ebenfalls nur dann verträglich, wenn die Vorstellungen auf der Freilichtbühne als seltenes Ereignis bewertet werden können. Der Entwurf Nr. 631248 (3. Platz) ist mit dem Bebauungsplan 103 verträglich, wenn Fest-setzungen zum Schallschutz getroffen werden." Durch einige zukünftigen Nutzungen im Plangebiet und seiner Umgebung, wie Slip- und Bootshebeanlage, zusätzlicher Straßenverkehr und Bootsliegeplätze, werden weitere Lärmemissionen erwirkt. Im Zuge eines gesonderten Genehmigungsverfahrens ist geplant vor dem Kranhafen neue Bootsliegeplätze herzustellen. Vorausschauend betrachtet würden im Nachtzeitraum Windgeräusche der Bootsliegeplätze auf die Sondergebiete 'Ferienwohnen' und 'Wohnen auf dem Wasser' einwirken, die Orientierungswerte erreichen bzw. im Bereich 'Wohnen auf dem Wasser' Orientierungswerte überschreiten würden. Diese Überschreitungen werden gemäß Schallgutachten aus gutachtlicher Sicht für vertretbar gehalten, da Windgeräusche der Bootsliegeplätze zur Eigenart des Gebietes gehören bzw. gehören sollen. Die Immissionen der Slip- und Bootshebeanlage tagsüber sowie Straßenverkehrslärm im Plangebiet werden ebenfalls als vertretbar beschrieben. Für das nähere und weitere Straßennetz werden im Schallgutachten Aussagen zu Verkehrslärmänderungen getroffen, die kumulativ durch die drei zusammenhängenden Bebauungspläne Nr. 102, 103 und 105 verursacht werden. Die schalltechnische Prognose kommt zu folgendem Fazit: "Auf den Straßen Werkstraße, Ilensee, Auf der Freiheit und Pionierstraße wird der Verkehrslärm um mehr als 1 dB(A) ansteigen. Die Steigerung des Verkehrslärms ist jedoch nicht erheblich, da die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht überschritten werden. Die Steigerung des Verkehrslärms auf der Straße Holmer Noorweg (Abschnitt nördlich Ilensee) beziehungsweise auf der Klosterhofer Straße ist erheblich, da die Änderung des Verkehrslärms mehr als 2,1 dB(A) betragen wird und die Grenzwerte der 16. BImSchV an einigen Gebäuden überschritten werden. Die Verkehrslärmänderung ist in der Abwägung zu thematisieren (Umweltprüfung). Die Gesundheitsschwellenwerte von 70/60 dB(A) (Tag/Nacht) werden an den Gebäuden nicht überschritten." Durch ein zusätzliches Fahrzeugaufkommen werden auch vermehrt Luftschadstoffbelastungen verursacht. Da es sich um eine ortsübliche städtebauliche Entwicklung handelt, werden keine maßgeblichen Belastungen der Anwohner erwartet. Im Bereich des heutigen Parkplatzes westlich des Veranstaltungszentrums "Freiheit" kann sich durch die geplante zukünftige Nutzung als Grünfläche eine geänderte Einstufung des Gefährdungs- und Handlungsbedarfs bezüglich einer dort möglicherweise anstehenden Altlast ergeben. Es ist derzeit nicht vollständig ausschließbar, dass im Zuge der Flächenentsiegelungen und Gestaltung der hier geplanten öffentlichen Grünfläche sowie der anschließenden öffentlichen Nutzung die Gesundheit von Menschen durch freigesetzte Schadstoffe gefährdet werden kann. Teilbereiche von Sonder- und Wohnbauflächen sowie Gemischten Bauflächen befinden sich in einem Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 Abs. 1 WHG der Schlei. Hier besteht eine erhöhte und in Folge des Klimawandels steigende Hochwassergefahr. Dieses kann Risiken für die menschliche Gesundheit, z.B. durch Vernässung von Wohnräumen, Ertrinken oder Kontakt mit ausgetretenen Gefahrenstoffen, darstellen. Eine vorhabenbedingte maßgebliche Gefährdung von Menschen ist allerdings nicht gegeben, da im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung ein ausreichender Hochwasserschutz verbindlich festzulegen ist. Für die Bewohner der schwimmenden Häuser im Bereich 'Wohnen auf dem Wasser' muss bei Sturmfluten in jedem Falle von einer Gefährdung der Menschen ausgegangen werden. Die Küstenschutzbehörde stimmt den geplanten schwimmenden Häusern nur zu, wenn eine Reihe an Auflagen festgelegt und nachgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung von Menschen durch Sturmfluten im Bereich "Wohnen auf dem Wasser' nach Durchführung der Schutzmaßnahmen nicht gegeben ist. |