2.2.6.1 Landschaftsplan der Stadt Schleswig
Im geltenden Landschaftsplan der Stadt Schleswig werden für den Bereich des Vorhabengebiets keine planerischen Aussagen getroffen. Die Karte "Entwicklung" stellt lediglich das vorhandene Sondergebiet sowie integrierte Grünbestände (Grünflächen, eine Gehölzfläche, eine Baumreihe am Nordrand) dar.
In der 25. Änderung des Flächennutzungsplans werden ebenfalls Bauflächen und Grünflächen festgesetzt. Gegenüber den Darstellungen des geltenden Landschaftsplans ist die die Nutzungsart sowie die Verteilung der Bau- und Grünflächen geändert. Die prägende Baumreihe liegt innerhalb einer Grünfläche. Die Überplanung des ca. 0,3 ha großen Feldgehölzes ist als nachteilige Auswirkung auf die Umweltaspekte Luft, Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft und Mensch zu werten. Aufgrund der nur geringen Flächengröße des Gehölzes sind die Auswirkungen allerdings nicht erheblich.
Der im Landschaftsplan auf 50 m Breite dargestellte Erholungsstreifen wurde in der 25. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend der heutigen Gesetzeslage angepasst auf den aktuell für Küstenbereiche geltenden 150 m Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 61 BNatSchG i.V.m. § 34 LNatSchG.
Die Forderung des Landschaftsplans, vorhandene Altlasten zu sanieren, wurde bereits großflächig umgesetzt. Auf einen verbliebenen Altlastenverdacht im Bereich des Parkplatzes am Kulturzentrum "Heimat" wird in Begründung hingewiesen, so dafür gesorgt ist, dass im Laufe der nachfolgenden Planungen gegebenenfalls erforderliche Bodenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.