Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.6.1 Landschaftsplan der Stadt Schleswig

Im geltenden Landschaftsplan der Stadt Schleswig werden für den Bereich des Vorhabengebiets keine planerischen Aussagen getroffen. Die Karte "Entwicklung" stellt lediglich das vorhandene Sondergebiet sowie integrierte Grünbestände (Grünflächen, eine Gehölzfläche, eine Baumreihe am Nordrand) dar.

In der 25. Änderung des Flächennutzungsplans werden ebenfalls Bauflächen und Grünflächen festgesetzt. Gegenüber den Darstellungen des geltenden Landschaftsplans ist die die Nutzungsart sowie die Verteilung der Bau- und Grünflächen geändert. Die prägende Baumreihe liegt innerhalb einer Grünfläche. Die Überplanung des ca. 0,3 ha großen Feldgehölzes ist als nachteilige Auswirkung auf die Umweltaspekte Luft, Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft und Mensch zu werten. Aufgrund der nur geringen Flächengröße des Gehölzes sind die Auswirkungen allerdings nicht erheblich.

Der im Landschaftsplan auf 50 m Breite dargestellte Erholungsstreifen wurde in der 25. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend der heutigen Gesetzeslage angepasst auf den aktuell für Küstenbereiche geltenden 150 m Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 61 BNatSchG i.V.m. § 34 LNatSchG.

Die Forderung des Landschaftsplans, vorhandene Altlasten zu sanieren, wurde bereits großflächig umgesetzt. Auf einen verbliebenen Altlastenverdacht im Bereich des Parkplatzes am Kulturzentrum "Heimat" wird in Begründung hingewiesen, so dafür gesorgt ist, dass im Laufe der nachfolgenden Planungen gegebenenfalls erforderliche Bodenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.

2.2.6.2 Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete an der Schlei

Die Managementpläne zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE-1423-491 "Schlei", jeweils für die Teilräume "Teilgebiet Wasserfläche der Schlei" und "Teilgebiet Nordseite der Schlei", listen eine Reihe an Maßnahmen auf, mit der die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Gemeinschaft zum Schutz der Natura 2000-Gebiete unterstützt werden soll. Im Rahmen des Umweltberichts ist darzulegen, ob die planerischen Entwicklungen der 25. Änderung des Flächennutzungsplans einer Umsetzung der Managementpläne gegebenenfalls entgegenstehen könnten.

Eine diesbezügliche Prüfung wurde im Rahmen von zwei FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen (BHF 2020, BfL 2020) und einer Verträglichkeitsprüfung für das Europäische Vogelschutzgebiet (B.i.A. 2020) durchgeführt. Die Prüfungen kamen unter Berücksichtigung der Managementpläne zu dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben zulässig ist.

2.2.6.3 Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein

Die Flächen des Plangebiets liegen außerhalb von Flächen und Verbundlinien des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein.

Die direkt angrenzende Innere Schlei zählt zu den landesweit bedeutsamen Schwerpunkträumen. Als Entwicklungsziel wird die "Entwicklung von naturraumtypischen Biotopkomplexen und komplexen Landschaftsausschnitten" genannt.

Der Uferbereich ist im Plangebiet durch Kaianlagen und mit Schüttsteinen befestigten Böschungen geprägt. Mit dem geplanten Vorhaben werden im Uferbereich keine naturraumtypischen Biotopstrukturen beseitigt. Die Funktion des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems der Inneren Schlei wird durch die Umsetzung des geplanten Vorhaben insofern nicht beeinträchtigt.