Bebauungsplan Nr. 39 3. Änderung und Ergänzung, südöstlich Sandfuhrtsmoor im Bereich der Grundstücke mit den Hausnummern 25, 28 und 30
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Für das zu beplanende Gebiet ist bisher keine Bebauungsplanung erfolgt. Das Plangebiet sieht jedoch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ergänzung des Geltungsbereichs der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 39 vor. Der Bebauungsplan soll der Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Trittau Rechnung tragen und wird gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Ansprechperson
Nadine Hendrix-Hehlmann Gemeinde Trittau Der Bürgermeister Fachdienst Planung und Umwelt Europaplatz 5, 22946 Trittau Telefon: 04154/8079-65