3. Änderung des B-Planes Nr. 35 "Vorm Deich/Hinterm Deich"; hier: Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB
Kappeln
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 35 sollen die Voraussetzungen für ein nichtöffentliches Sanitärgebäude für den Sportboothafen Rückeberg geschaffen werden.
Ansprechperson
Elke von Hoff
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